Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 240. Sitzung am 16. Mai 2013 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung -Drucksache 17/13351(neu) - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze - Drucksache 17/13026 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 07.06.13 Erster Durchgang: Drucksache. 103/13 (PDF)
[1. In der Überschrift des Gesetzes wird das Wort "Fünftes" durch das Wort "Viertes" ersetzt.]
2. In Artikel 2 wird der Nummer 1 folgende Nummer 0 vorangestellt:,0. Nach Nummer 2 wird folgende Nummer 2a eingefügt:
"2a. für Zwecke der Zulassung von Fahrzeugen und der Zuteilung von Kennzeichen die Errichtung und den Betrieb informationstechnischer Systeme für eine zentrale elektronische, auch internetbasierte Verarbeitung von für diesen Zweck erforderlichen Daten und deren Weiterleitung an die für den Vollzug zulassungsrechtlicher Vorschriften zuständigen Behörden und Stellen," ".