Der Deutsche Bundestag hat in seiner 81. Sitzung am 16. Dezember 2010 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie - Drucksache 17/4241 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates - Drucksache 17/1954 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 11.02.11
Initiativgesetz des Bundestages
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
1. § 4 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
(3) Der Nationale Normenkontrollrat überprüft die Regelungsentwürfe der Bundesministerien vor deren Vorlage an das Bundeskabinett. Regelungsvorlagen des Bundesrates prüft der Nationale Normenkontrollrat, wenn sie ihm vom Bundesrat zugeleitet werden. Er prüft Gesetzesvorlagen aus der Mitte des Bundestages auf Antrag der einbringenden Fraktion oder der einbringenden Abgeordneten. Die Reihenfolge der Bearbeitung steht in seinem Ermessen."
2. § 6 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
(3) Der Nationale Normenkontrollrat steht den federführenden und den mitberatenden ständigen Ausschüssen des Bundestages und des Bundesrates zur Beratung zur Verfügung."
3. Nach § 7 wird folgender § 8 eingefügt:
" § 8 Aufgaben des Statistischen Bundesamtes
Das Statistische Bundesamt unterstützt bei Bedarf Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat bei den sich aus diesem Gesetz ergebenden Aufgaben insbesondere durch Auswertung vorliegender Daten und die Durchführung von Aufwandsschätzungen. Es ist für den Aufbau und die Pflege der Datenbanken zuständig, die für Berichterstattung und Erfolgskontrolle im Sinne dieses Gesetzes erforderlich sind."
4. Der bisherige § 8 wird § 9.