Die Parlamentarische Staatssekretärin Berlin, den 9. Januar 2006
beim Bundesminister der Finanzen
Dr. Barbara Hendricks
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Peter Harry Carstensen
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Abs. 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales seine Einwilligung entsprechend Art. 112 GG erteilt hat, bei Kap. 11 12 Tit. 632 11 - Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung - in der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung bis zum Kabinettbeschluss zum Entwurf des Bundeshaushalts 2006 eine Mehrausgabe bis zur Höhe von 750 Mio. € zu leisten.
Die Mehrausgabe im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung ist darauf zurückzuführen dass der Titel im ersten Entwurf des Haushalts 2006 nicht veranschlagt war und der Regierungsentwurf des Haushalts 2006 noch nicht beschlossen wurde. Sie dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Ersten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, welches am 15. Dezember 2005 vom Bundestag und am 21. Dezember 2005 vom Bundesrat beschlossen sowie am 30. Dezember 2005 verkündet wurde.
Auf eine vorherige Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages musste aus zwingenden Gründen verzichtet werden. Da die oben genannte Pflichtleistung monatlich zu zahlen ist, war eine sofortige Bewilligung erforderlich. Auf Grund der Rechtsverpflichtungen müssen die Mittel spätestens am 11. Januar 2006 zur Verfügung stehen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Barbara Hendricks