965. Sitzung des Bundesrates am 2. März 2018
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (U) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat befürwortet die weitere Evaluierung der Entwicklung der Kreislaufwirtschaft und die daraus folgende Festlegung neuer Prioritäten für das langfristige Ziel einer starken Kreislaufwirtschaft in Europa.
- 2. Die Aussagen der Mitteilung betreffen nahezu ausschließlich das Recycling. Eine thermische Behandlung als [notwendige] Schadstoffsenke und die energetische Verwertung als wichtiger Aspekt der Abfallbewirtschaftung werden nicht miteinbezogen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im weiteren Verfahren darauf zu achten, dass ein umfassendes und sachgerechtes Bild von der deutschen Abfall- und Kreislaufwirtschaft entsteht, welches auch andere umweltfachlich sinnvolle Aspekte der Kreislaufwirtschaft als das Recycling berücksichtigt.
- 3. Der Bundesrat stellt fest, dass die Mitteilung noch keine konkreten Maßnahmen zur Datenerhebung und Überwachung nennt. Darüber hinaus ist der Zeitraum für eine etwaige Umsetzung durch die Mitgliedstaaten unklar.
- 4. Nach Auffassung des Bundesrates sollten [grundsätzlich] langfristig nicht mittelbar neue Überwachungspflichten entstehen sowie keine Pflicht {für die Mitgliedstaaten} geschaffen werden, weitere Daten zu erheben als die, welche bisher schon an Eurostat übermittelt werden. Es soll kein über das schon bestehende Kontrollsystem hinausgehendes Überwachungsregime etabliert werden.