Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Auflösung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein und zur Änderung weiterer Gesetze (Branntweinmonopolverwaltung-Auflösungsgesetz - BfBAG)
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 212. Sitzung am 19. Januar 2017 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses - Drucksache 18/10894 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Auflösung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein und zur Änderung weiterer Gesetze (Branntweinmonopolverwaltung-Auflösungsgesetz - BfBAG) - Drucksache 18/10008 - unverändert angenommen.
Fristablauf: 10.02.17 Erster Durchgang: Drucksache. 489/16 (PDF)