C(2018)5134 final Europäische Kommission
Brüssel, den 27.7.2018 C(2018) 5134 final
Herrn Michael MÜLLER
Präsident des Bundesrates
Leipziger Straße 3-4
D-10117 Berlin Deutschland
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zur Mitteilung über den Aktionsplan für digitale Bildung - {COM (2018) 22 final}.
Der Aktionsplan für digitale Bildung trägt zu einer ambitionierten Vision zur Bildung im Allgemeinen und insbesondere zu digitalen Fragen bei. Als Beitrag anlässlich des Sozialgipfels der Staats- und Regierungschefs in Göteborg im November letzten Jahres stellte die Kommission in der Mitteilung über die Stärkung der europäischen Identität mittels Bildung und Kultur' ihre Vision eines europäischen Bildungsraums sowie Ideen vor, wie man diesen bis 2025 erreichen könnte, einschließlich der durch die Technologie erzielten Vorteile. Mit dem Aktionsplan für digitale Bildung präsentierte die Kommission eine Reihe von Maßnahmen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen um die Digitalisierung und Innovation im Bildungsbereich.
Ein wichtiges Element des Aktionsplans für digitale Bildung ist es, die verschiedenen laufenden Initiativen rund um die Digitalisierung der Bildungssysteme zu konsolidieren und neue Initiativen zu starten. Die Kommission erkennt die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten im Bereich der allgemeinen Bildung vollständig an. Ihr Ziel ist es, alle Initiativen im Aktionsplan für digitale Bildung in umfassender Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den Interessenträgern im Bereich der allgemeinen Bildung umzusetzen.
Die Kommission begrüßt die Stellungnahme des Bundesrates und nimmt erfreut zur Kenntnis, dass sie die Relevanz und die Auswirkungen betont, die die Digitalisierung in unserer Gesellschaft spielt, sowie die Rolle der Bildung im Rahmen der Reaktion auf die Herausforderungen, die sich aus dem digitalen Wandel ergeben.
Die Kommission begrüßt im Übrigen die ausführliche Analyse des Aktionsplans für digitale Bildung des Bundesrates und hat sich eingehend mit den Themen befasst, die in der Stellungnahme angesprochen werden. Die Kommission ist der Ansicht, dass die Stellungnahme des Bundesrates einen wichtigen Beitrag zu der laufenden Debatte über den digitalen Wandel darstellt und eine ausgezeichnete Gelegenheit bietet, den politischen Dialog zwischen der Kommission und dem Bundesrat zu stärken. Darüber hinaus bietet sie Überlegungen, die mit den anderen Mitgliedstaaten ausgetauscht werden könnten.
Der Aktionsplan für digitale Bildung ist ein politisches Dokument, und die Kommission wird als Teil ihrer umfassenderen Kommunikationsbemühungen weitere Informationen über seine operativen Aspekte geben. Die Kommission erkennt die Notwendigkeit an, mit den betroffenen Akteuren einen offenen Dialog über die Themen des Aktionsplans zu führen. Aus diesem Grund hat die Kommission in Brüssel am 5. Juni 2018 einen Informationstag organisiert, an dem die verschiedenen im Aktionsplan vorgesehenen Initiativen mit den Vertretern der Mitgliedstaaten erörtert wurden.
Weitere technische Antworten auf die in der Stellungnahme des Bundesrates aufgeworfenen Fragen und Bedenken sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Die Kommission hofft, dass die vom Bundesrat angesprochenen Aspekte mit diesen Ausführungen geklärt werden konnten, und sieht der Fortsetzung des politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Vera JOUROVÄ
Mitglied der Kommission
Anhang
Konnektivitätskluft (Punkt 2):
Die Kommission beabsichtigt, die Konnektivitätskluft durch eine Reihe von Tätigkeiten zu verringern. Die Maßnahme konzentriert sich auf die Sensibilisierung (auch über das vor kurzem eingerichteten EU-Netz von Breitband-Kompetenzbüros) in Bezug auf die Finanzierungsmöglichkeiten der Union für Schulen, zu denen auch der Europäische Fonds für regionale Entwicklung, der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und die Fazilität " Connecting Europe" zählen. Die Kommission beabsichtigt ferner, die Schulen im Bereich der Netzanbindung und beim Anschluss an das Hochgeschwindigkeitsbreitband zu unterstützen.
Ferner prüft sie derzeit die Möglichkeit eines Gutscheinsystems zur Förderung der Anbindung von Schulen im Hinblick auf die Bewältigung der digitalen Kluft zwischen den und innerhalb der Mitgliedstaaten. Bei der Festlegung der Bedingungen für das mögliche Gutscheinsystem für Schulen wird sich die Kommission an den Erfahrungen mit der Initiative "Wifi4EU" orientieren. In Bezug auf die Finanzierung wird die Kommission künftige Finanzierungsinstrumente in Anerkennung der Tatsache prüfen, dass der neue mehrjährige Finanzrahmen und die künftigen Finanzierungsprogramme zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorhersehbar sind.
Instrument für die Selbsteinschätzung der digitalen Fähigkeiten für Schulen (SELFIE) (Punkt 3):
Die Kommission erkennt an, dass jedes auf Unionsebene vorgeschlagene Instrument einen erheblichen Mehrwert erbringen sollte. Letztlich soll das Instrument den Schulen dazu dienen, ihre Integrationsebene digitaler Technologien in den Gesamtprozess zur Verbesserung ihres Unterrichts und Lernens beurteilen zu können. Konkret kann das Instrument so gestaltet werden, dass Schulen ihre eigenen Fragen je nach ihrem nationalen, regionalen oder lokalen Kontext hinzufügen können.
Ziel der Kommission ist es nicht, auf nationaler Ebene bestehende Selbstbewertungsinstrumente zu ersetzen. Das Instrument für die Selbsteinschätzung der digitalen Fähigkeiten ist eine freiwillige Option, die die Schulen in Betracht ziehen können, wenn Interesse daran besteht, über ihren Einsatz der digitalen Technologien nachzudenken. Es wurde in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten im Rahmen der ET2020-Arbeitsgruppe für digitale Kompetenzen entwickelt. Die Gruppe hat großes Interesse an diesem Instrument bekundet, und viele Mitglieder haben sich bereit erklärt, das Instrument in ihrem Land zu erproben.
In ihrer Antwort auf die Anmerkungen des Bundesrates zur Datenerhebung bestätigt die Kommission, dass sie die Einhaltung der Verordnungen zur Datenerfassung sicherstellt: personenbezogene Daten werden nicht über das Instrument der Selbsteinschätzung erhoben, und die Antworten sind völlig anonym. Es wird ein "SELFIE-Schulbericht" erstellt, in dem die allgemeinen Ergebnisse der von den Teilnehmern bereitgestellten anonymisierten Informationen aufgeführt sind. Der Bericht ermöglicht es der betreffenden Schule, ihre Stärken, Schwächen und Verbesserungsmöglichkeiten zu sehen, ohne die Antworten einzelner Teilnehmer nachzuverfolgen.
Mentoring-Programm (Punkt 4):
Die Kommission möchte die Lehrkräfte bei ihrem pädagogischen Einsatz digitaler Technologien unterstützen. Das Mentoring-Programm wird eine große Zahl von Schulleitern umfassen und sie bei der Entwicklung eines umfassenden Schulkonzepts für die Nutzung digitaler Technologien unterstützen. Die Kommission beabsichtigt derzeit, diese Maßnahme im Rahmen des Programms "Gesellschaftliche Herausforderungen 2020" in die Wege zu leiten, sofern ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Erwerb, Zertifizierung und Validierung digitaler Kompetenzen (Punkt 5):
Die Kommission beabsichtigt, eine Reihe von Herausforderungen anzugehen, wie etwa die Notwendigkeiti) von Arbeitgebern, Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung und anderen zuständigen Stellen, die Echtheit von Bescheinigungen sowohl innerhalb als auch außerhalb der Mitgliedstaaten zu überprüfen; und ii) der Lernenden, in der Lage zu sein, ihre Bescheinigungen online bei Arbeitgebern oder Aufnahmeausschüssen einzureichen. Die Kommission fördert Möglichkeiten, wie Studierende und Bürger ihre digital erworbenen Qualifikationen auf der neuen Europass-Plattform oder auf anderen elektronischen Seiten speichern können. Dies würde es Bildungsanbietern und Arbeitgebern ermöglichen, zuverlässige und vertrauenswürdige Informationen über die von den Bürgern erworbenen Qualifikationen zu erhalten.
Die Kommission ist der Auffassung, dass diese Initiative mit bereits bestehenden Arbeiten und Verpflichtungen in diesem Bereich in Einklang gebracht werden muss. Die europäische Klassifizierung für Fähigkeiten/Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (TeriESCO) ist Teil der Strategie Europa 2020 der Kommission. In den Schlussfolgerungen des Rates vom 11. Mai 2010 zu Kompetenzen zur Unterstützung des lebenslangen Lernens und mit der Initiative "neue Kompetenzen für neue Beschäftigungen" werden die Kommission und die Mitgliedstaaten aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern, den öffentlichen Arbeitsverwaltungen und anderen einschlägigen Akteuren eine gemeinsame Terminologie zu erarbeiten. Zwischen 2010 und 2017 wurde die europäische Klassifikation für Fähigkeiten, Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (ESCO) in Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von Akteuren entwickelt und am 28. Juli 2017 von der Kommission veröffentlicht. Sie geht somit über die Projektphase hinaus und wurde seither bei verschiedenen Onlinediensten eingesetzt, z.B. öffentlichen Arbeitsverwaltungen, Online-Jobbörsen und in Big-Data-Analysen. Die Nutzung des Klassifikationssystems ist freiwillig. Eine obligatorische Verwendung der Klassifikation ist von der Kommission nur im Rahmen des Europäischen Netzes für Arbeitsvermittlungen vorgesehen.
Zu diesem Zweck wird die Kommission Mitte 2018 einen Durchführungsrechtsakt nach Artikel 19 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 2016/589 erlassen. Im Europass könnte die europäische Klassifizierung für Fähigkeiten, Kompetenzen und Berufe auf freiwilliger Basis nach angemessenen Tests und Bewertungen und unter gebührender Berücksichtigung der Standpunkte der Mitgliedstaaten verwendet werden. Die Kommission ist der Auffassung, dass die Terminologie der europäischen Klassifizierung für Fähigkeiten, Kompetenzen und Berufe einen Mehrwert für die transparente Beschreibung ganzheitlicher Bildungsqualifikationen bietet und freut sich auf einen vertieften Meinungsaustausch mit den Mitgliedstaaten zu diesem Thema.
Die Kommission selbst wird weder Qualifikationen ausstellen noch Kompetenzen im Rahmen des Aktionsplans für digitale Bildung validieren. Die Kommission wird den Leitfaden zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (European Credit Transfer and Accumulation System) bei der Weiterentwicklung der Maßnahme berücksichtigen.
Neue Benchmarks für die digitale Kompetenzen und Unternehmertum (Punkte 6 & 7)
Im Einklang mit den Empfehlungen des Rates aus dem Jahr 2014 und im Nachgang zu der Mitteilung über die Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur analysiert die Kommission die Relevanz und Durchführbarkeit neuer Benchmarks für digitale Kompetenzen und Unternehmertum. Die Kommission stimmt jedoch den Erwägungen des Bundesrates zu, insbesondere hinsichtlich der Notwendigkeit, die Aktivitäten der Mitgliedstaaten zu diesem Thema sorgfältig zu berücksichtigen, über den erwarteten europäischen Mehrwert nachzudenken und die Kosten und Vorteile, die mit möglichen neuen Benchmarks verbunden sind, zu berücksichtigen. Neben der Notwendigkeit, das Subsidiaritätsprinzip zu wahren, zeigen die von den Mitgliedstaaten vorgenommenen Bewertungen der Vorgaben des strategischen Rahmens für die allgemeine und berufliche Bildung 2020, dass quantitative Ziele mit Informationen struktureller/allgemeiner Bildung kombiniert werden müssen. In vollem Einklang mit dieser wichtigen Angabe prüft die Kommission derzeit die verfügbaren Maßnahmen und Indikatoren für digitale Kompetenzen und Unternehmertum und führt einen Dialog mit den Mitgliedstaaten, um den Mehrwert einer solchen Maßnahme zu ermitteln.
Die Kommission teilt die Auffassung des Bundesrates zu den Herausforderungen, die ein Richtwert für das Unternehmertum mit sich bringt, insbesondere, weil die Mitgliedstaaten unterschiedliche Ansätze in Bezug auf die unternehmerische Initiative verfolgen und bei der Unterstützung der Entwicklung des Unternehmertums als zentrale Querschnittskompetenz unterschiedliche Stufen von Engagement zeigen. Die Kommission erkennt an, dass die Erziehung zu unternehmerischem Denken und Handeln in den meisten Mitgliedstaaten eine politische Priorität darstellt oder Teil einer umfassenderen Strategie ist, und hebt die Vorteile eines offenen Dialogs mit den Mitgliedstaaten in diesem Bereich hervor (z.B. durch Förderung eines gemeinsamen Verständnisses, der weiteren Unterstützung politischer Entwicklungen und der Ermöglichung nachhaltiger Fortschritte in ganz Europa).
Programmierarbeit an Schulen (Punkt 8):
Die Kommission stimmt dem Bundesrat zu und trägt der Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Lehrinhalte und die Gestaltung der Bildungssysteme in vollem Umfang Rechnung. Darüber hinaus stimmt die Kommission voll und ganz mit der Analyse des Bundesrates überein, wonach digitale Kompetenzen über das Programmieren hinaus zu berücksichtigen sind. Diese Aktion der Kommission möchte die Primar- und Sekundarschulen, einschließlich Schulen in der Aus- und Weiterbildung, zur Teilnahme an der Europäischen Union Code Week anregen. Bei der Europäischen Union Code Week handelt es sich um eine Bewegung von Freiwilligen, die das Programmieren, computergestütztes Denken, aber auch kritisches und kreatives Denken in ihren Ländern als Botschafter der Code-Woche fördern. Die Kommission unterstützt die Teilnahme von Schulen an dieser Initiative auf verschiedene Arten, die alle die Freiheit des Unterrichts und der Kompetenzen der Mitgliedstaaten respektieren. Diese Unterstützung umfasst beispielsweise kostenlose Materialien für Lehrkräfte in allen europäischen Sprachen, die auf der Website der Europäischen Union Code Week verfügbar sind.
Sensibilisierung für die Cybersicherheit (Punkt 9):
Die Initiative zur Cybersicherheit des Aktionsplans für digitale Bildung steht im Einklang mit den bisherigen Arbeiten der Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten.
Datenerhebung (Punkt 10):
Die Kommission akzeptiert den Standpunkt des Bundesrates in Bezug auf die Datenerhebung und die Notwendigkeit einer weiteren Datenanalyse. Sie stimmt zu, dass jegliche Datenanalyse keine Belastung für die Mitgliedstaaten darstellen und nicht überflüssig sein sollte. Die Kommission weist darauf hin, dass die im Rahmen des Programms zur internationalen Schülerbewertung durchgeführten Maßnahmen darauf abzielen, den derzeitigen Datenerhebungsmechanismus, d.h. den Fragebogen über den Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnologie, zu verbessern, der als Option im Programm für die internationale Schülerbewertung vorgesehen ist.
Europaweite Plattform für die digitale Hochschulbildung (Punkt 11):
Die Kommission nimmt die Analyse des Bundesrates zur Kenntnis. Die Kommission teilt dem Bundesrat mit, dass die europaweite Plattform für die digitale Hochschulbildung im Rahmen einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen umgesetzt wird: Europäische experimentelle Maßnahmen EACEA/28/20172 . In diesem Zusammenhang werden Hochschulen direkt an der Konzeption und an der Schaffung von Inhalten beteiligt.
elektronischer Studierendenausweis (Punkt 12):
Die Kommission bestätigt, dass die Student eCard keine zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Programm Erasmus + ist.
Freiheit der Forschung und Lehre (Punkt 13):
Die Kommission stimmt der Notwendigkeit zu, Forschungs- und Lehrfreiheit für alle Universitäten und Hochschulverbände aufrechtzuerhalten. Die Kommission wird Maßnahmen fördern, die die Entwicklung offener wissenschaftlicher Kompetenzen in der Hochschulbildung fördern, einschließlich Maßnahmen, die Studierenden, Forschern und Ausbildern die Möglichkeit geben, ihre Kompetenzen für Open-Access-Veröffentlichungen und Verbreitungen zu verbessern. Diese Initiative wird durch eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen der zukunftsorientierten Kooperationsprojekte (Programm Erasmus +) im zweiten Halbjahr 2018 gestärkt. Zukunftsorientierte Kooperationsprojekte zielen darauf ab, Innovationen von repräsentativen Akteuren in diesem Bereich zu fördern.
Pilotprojekt für künstliche Intelligenz (Punkt 15):
Die Kommission prüft derzeit eingehend, wie Pilotprojekte auf dem Gebiet der künstlichen Intelligenz und der Lernanalytik einen europäischen Mehrwert bieten könnten. Im Rahmen der Pilotprojekte werden die derzeit in den Mitgliedstaaten laufenden Initiativen untersucht und verschiedene Erfahrungen gewonnen. Die Kommission wird einen experimentellen Ansatz zur Erprobung des Einsatzes künstlicher Intelligenz und Datenanalyse in bestimmten Sektoren verfolgen, um die Ausbildungsanforderungen für künftige Kompetenzprofile vorherzusagen. Ziel ist die Nutzung von Datenanwendungen, die den Kompetenzanforderungen künftiger Arbeitsplätze vorhersehen und diese Informationen durch politischen Austausch an Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung und die Mitgliedstaaten weiterleiten.
- 1. http://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2017/DE/COM-2017-673-F1-DE-MAIN-PART-I.PDF
- 2. https://eacea.ec.europa.eu/erasmus-plus/aktionen/leitaktion-3-unterstutzung-politischer-reformen/erasmus-_plus-%E2%80%93-leitaktion%C2%A03-%E2%80%93-europaische-experimentelle-masnahmen_de