Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Luftfahrtstrategie für Europa - COM (2015) 598 final
Der Bundesrat hat in seiner 943. Sitzung am 18. März 2016 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
1. Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Kommission, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Luftfahrtbranche ebenso wie die Nachhaltigkeit der gesamten Wertschöpfung im europäischen Luftverkehr auch in Zukunft erhalten und stärken zu wollen. Dazu gehört es im Besonderen, den Marktzugang zu Drittländern und damit Investitionsmöglichkeiten zu fördern.
2. Er bittet die Bundesregierung, sich weiterhin für eine zielgerichtete und reziproke Ausweitung von bilateralen Luftverkehrsrechten zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Drittstaaten einzusetzen. Dabei sind regionale Interessen an der adäquaten Erweiterung der Anzahl interkontinentaler Direktverbindungen außerhalb von Drehkreuzen maßgeblich sicherzustellen.
3. Soweit die Bundesregierung Verhandlungsmandate für neue Luftverkehrsabkommen an die EU überträgt, bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für eine besondere Berücksichtigung der Interessen von Flughäfen, die keine Drehkreuzfunktion haben, einzusetzen.