Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur aufgabengerechten Mittelausstattung der Jobcenter zur Umsetzung des SGB II

Der Bundesrat hat in seiner 965. Sitzung am 2. März 2018 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.

Anlage
Entschließung des Bundesrates zur aufgabengerechten Mittelausstattung der Jobcenter zur Umsetzung des SGB II

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, bei der Aufstellung des Bundeshaushaltes für das Jahr 2018 und in den Folgejahren für eine aufgabengerechte Mittelausstattung einschließlich der notwendigen Verpflichtungsermächtigungen der Jobcenter zur Umsetzung des SGB II-Budgets für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sowie zur Finanzierung der Verwaltungskosten zu sorgen.

Für das Haushaltsjahr 2018 wird gegenüber dem ersten Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2018 zumindest eine Erhöhung des Ansatzes für die Finanzierung der Verwaltungskosten in Höhe der in den Vorjahren erfolgten Umschichtungen der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit in den Verwaltungskostenhaushalt gefordert (2016: 764 Millionen Euro).

Begründung:

Seit Jahren schichten mehr als 90 Prozent der Jobcenter zur Deckung der Verwaltungskosten Mittel aus dem Eingliederungsbudget des Bundes um, da das Budget für die Verwaltungsausgaben nicht auskömmlich finanziert ist.

Die notwendigen Umschichtungen in den Verwaltungskostenhaushalt führen dazu, dass den Jobcentern für die Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit nur sehr begrenzte Mittel zur Verfügung stehen. Die Investitionen in aktive Fördermaßnahmen für erwerbsfähige Hilfebedürftige sind daher im Jahr 2016 im Vergleich zu den Jahren 2013/2014 gesunken. Für das Jahr 2017 ist ein weiteres Absinken zu erwarten. Zudem sieht der erste Regierungsentwurf zum Haushaltsplan 2018 weitere Kürzungen vor.

Auch wenn die Arbeitsmarktlage in Deutschland grundsätzlich gut ist, ist die Integration von Langzeitarbeitslosen und Geflüchteten zeit- und kostenintensiv, da es zunehmend an den notwendigen Bildungsvoraussetzungen (Schul- bzw. Berufsausbildung, Sprache) fehlt. Häufig sind zudem multiple Vermittlungshemmnisse abzubauen. Die Handlungsfähigkeit der Jobcenter bei der Gestaltung der Arbeitsmarktprogramme wird durch die notwendige Umschichtung massiv eingeschränkt.

Um die Handlungsfähigkeit der Jobcenter wieder zu stärken, ist für das Jahr 2018 zumindest eine Erhöhung des Ansatzes des Budgets für die Finanzierung der Verwaltungskosten im Bundeshaushalt für das Jahr 2018 in Höhe der im Jahr 2017 erfolgten Umschichtungen aus dem Budget für Eingliederung in Arbeit in den Verwaltungskostenhaushalt erforderlich. Im Jahr 2016 erfolgten Umschichtungen in Höhe von 764 Millionen Euro und im Jahr 2015 in Höhe von 767 Millionen Euro. Für das Jahr 2017 liegen noch keine abschließenden Daten zur genauen Höhe des Umschichtungsbetrages vor.

Es ist davon auszugehen, dass diese Maßnahme zu einer spürbaren Verringerung der notwendigen Umschichtungen im Jahr 2018 führen würde und den Jobcentern somit letztlich die Mittel des Eingliederungstitels tatsächlich für die Finanzierung von Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit zur Verfügung stehen würden.

Für die Folgejahre ist eine grundsätzliche Prüfung der Mittelansätze in Bezug auf eine aufgabengerechte Mittelausstattung der Jobcenter vorzunehmen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der zunehmend verfestigten Arbeitslosigkeit die Zielgruppe zwar kleiner, aber schwieriger in den Arbeitsmarkt zu integrieren ist und auch die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten sich häufig als zeit- und kostenintensiv erweist.