Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2007

Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1710 Titel 681 01 - Erziehungsgeld - sowie Kapitel 1710 Titel 681 02 - Elterngeld -

Der Parlamentarische Staatssekretär Berlin, den 3. Januar 2008
beim Bundesminister der Finanzen Karl Diller MdB

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ersten Bürgermeister
Ole von Beust

Sehr geehrter Herr Präsident,

gemäß § 37 Abs. 4 Bundeshaushaltsordnung teile ich mit, dass ich auf Antrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend meine Einwilligung nach Artikel 112 Grundgesetz erteilt habe, bei Kapitel 1710 Titel 681 01 eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 30.000 T€ und bei Titel 681 02 eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 110.000 T€ zu leisten.

Die überplanmäßigen Ausgaben dienen der Erfüllung von Rechtsverpflichtungen.

Die Rechtsverpflichtungen beruhen auf Pflichten nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) und dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).

Die Zahl der Erziehungsgeldempfänger und der Elterngeldempfänger lag höher als bei der Haushaltsaufstellung erwartet. Nach vorheriger Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Haushaltsgesetz 2007 wurden im Dezember bereits überplanmäßige Ausgaben bis zur Höhe von 70.000 T€ bei Kapitel 1710 Titel 681 01 und bis zur Höhe von 130.000 T€ bei Kapitel 1710 Titel 681 02 bewilligt. Zusätzlich dazu zeichnete sich jedoch in der zweiten Dezemberhälfte ein weiterer unvorhergesehener und unabweisbarer Bedarf ab.


Mit freundlichen Grüßen
Karl Diller