881. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2011
A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Finanzausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im weiteren Verfahren darauf hinzuwirken, dass ein konsistenter und ausgewogener Übergang vom alten (Solvabilität I) zum neuen Aufsichtssystem (Solvabilität II) sichergestellt ist, der die Interessen der deutschen Versicherer hinreichend berücksichtigt. Die Bundesregierung sollte dabei auch prüfen, ob ein Wahlrecht, das alte System (Solvabilität I) in einer begrenzten Übergangszeit weiterhin anzuwenden, eingeräumt werden sollte. Zudem ist nach Auffassung des Bundesrates zu untersuchen, ob die im Richtlinienvorschlag avisierten Regelungen mit den Erkenntnissen aus der fünften quantitativen Auswirkungsstudie (QIS5) kompatibel sind. Aufgrund der Komplexität der Materie könnte hier eine erneute Evaluation notwendig werden.
- 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, ob die im Richtlinienvorschlag vorgesehene Kompetenzübertragung auf die Kommission zum Erlass von Durchführungsbestimmungen (Ebene 2) tatsächlich in diesem Maße notwendig ist.
- 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung nochmals, dafür Sorge zu tragen, dass der Anwendungsbereich für die technischen Standards der EU-Finanzaufsichtsbehörden den Harmonisierungsgrad nicht verändert und die im Gemeinschaftsrecht vorgesehenen nationalen Wahlrechte nicht einschränkt.
B
- 4. Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.