Gesetzesantrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Freistaat Sachsen Dresden, 30. Januar 2018 Ministerpräsident
An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Regierenden Bürgermeister Michael Müller
Sehr geehrter Herr Präsident, die Sächsische Staatsregierung hat am 30. Januar 2018 beschlossen, dem Bundesrat den Antrag zuzuleiten, den Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes in der vom Bundesrat am 13. Mai 2016 beschlossenen Fassung - Drucksache 184/16(B) -, den der Deutsche Bundestag vor Ablauf der 18. Wahlperiode nicht mehr abschließend behandelt hat, gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes erneut beim Deutschen Bundestag einzubringen.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung zur sofortigen Sachentscheidung auf die Tagesordnung der 964. Sitzung des Bundesrates am 2. Februar 2018 zu setzen.