Der Deutsche Bundestag hat in seiner 206. Sitzung am 1. Dezember 2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur - Drucksache 18/10440 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes - Drucksache 18/9440 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 10.02.17
Erster Durchgang: Drucksache. 281/16 (PDF)
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
1. Nummer 1 wird wie folgt geändert:
- a) Nach Buchstabe a wird folgender Buchstabe b eingefügt:,b) Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt geändert:
- aa) In Nummer 5 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
- bb) Folgende Nummer 6 wird angefügt:
"6. landwirtschaftliche Fahrzeuge im geschäftsmäßigen Güterverkehr mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h." `
- b) Der bisherige Buchstabe b wird Buchstabe c.
- c) Der bisherige Buchstabe c wird Buchstabe d und wie folgt gefasst:
,d) Die Absätze 4 und 5 werden wie folgt gefasst:
- (4) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Mautpflicht auf genau bezeichnete Abschnitte von Straßen nach Landesrecht auszudehnen, wenn dies zur Vermeidung von Mautausweichverkehren oder aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs oder wegen ihrer Funktion zur Verknüpfung von Schwerpunkten des weiträumigen Güterkraftverkehrsaufkommens mit dem Bundesfernstraßennetz gerechtfertigt ist.
- (5) Auf die Mautpflicht der Streckenabschnitte nach Absatz 4 ist durch Verkehrszeichen nach Maßgabe der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften hinzuweisen." `
2. Der Nummer 8 wird folgender Buchstabe d angefügt:
,d) Folgender Absatz 7 wird angefügt:
(7) Das Bundesamt für Güterverkehr übermittelt in anonymisierter Form die Mautdaten nach § 4 Absatz 3 Nummer 1, 2 und 6 in regelmäßigen Abständen an das vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur betriebene offene Datenportal mCLOUD oder ein Nachfolgeportal, auf dem die Daten allen Interessierten gebührenfrei und in standardisierter Form zur Verfügung gestellt werden." `