Beschluss des Bundesrates
Benennung eines stellvertretenden Mitglieds des Beirates bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
Der Bundesrat hat in seiner 808. Sitzung am 18. Februar 2005 beschlossen, gemäß § 118 Abs. 4 TKG für den Beirat bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post