Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Drittes Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 197. Sitzung am 19. Dezember 2008 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Drucksache 016/11417 - den von der Bundesregierung eingebrachten

mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.


Fristablauf: 13.02.09
Erster Durchgang: Drucksache. 562/08 (PDF)

I. Artikel 2 wird wie folgt gefasst:

"Artikel 2
Änderung des Schornsteinfegergesetzes

Das Gesetz über das Schornsteinfegerwesen in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 1998 (BGBl. I S. 2071), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom [einsetzen: Datum der Ausfertigung des Gesetzes zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens] (BGBl. I S. ....) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

II. Nach Artikel 2 werden folgende Artikel 3 bis 5 eingefügt:

"Artikel 3
Änderung des Gesetzes zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens

Das Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens vom [einsetzen: Datum der Ausfertigung des Gesetzes zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens] (BGBl. I S. ....) wird wie folgt geändert:

III. Der bisherige Artikel 3 wird Artikel 6.

IV. Der bisherige Artikel 4 wird Artikel 7 und wie folgt gefasst:

"Artikel 7
Inkrafttreten