Der Deutsche Bundestag hat in seiner 197. Sitzung am 19. Dezember 2008 zu dem von ihm verabschiedeten Dritten Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes - Drucksachen 016/10290, 016/10331, 016/11417 - die beigefügte Entschließung unter Nummer 2 der Beschlussempfehlung auf Drucksache 016/11417 angenommen.
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Erzeugung von Palmöl und Sojaöl ist in der Vergangenheit teilweise mit erheblichen Umweltzerstörungen (Abholzung von Regenwäldern, Verlust der Artenvielfalt etc.) einhergegangen.
Ein Einsatz von Palm- und Sojaöl für die Energiegewinnung in Deutschland ist daher nur vertretbar, wenn das eingesetzte Pflanzenöl nachweislich nachhaltig angebaut worden ist.
Es darf insbesondere nicht von Flächen mit hohem Naturschutzwert oder hohem Kohlenstoffbestand, z.B. Moorböden, stammen.
Bei der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Sommer 2008 hat der Deutsche Bundestag daher auf Vorschlag der Bundesregierung die künftige Gewährung des Bonus für nachwachsende Rohstoffe (Nawaro-Bonus) an die Einhaltung von Nachhaltigkeitsanforderungen gebunden die in einer Nachhaltigkeitsverordnung geregelt werden. Nur diese Verknüpfung mit der (zukünftigen) Nachhaltigkeitsverordnung stellt sicher, dass das EEG zu keinen ökologischen Fehlentwicklungen führt.
Die Nachhaltigkeitsverordnung wird die europaweit verbindlichen Nachhaltigkeitskriterien der Europäischen Union umsetzen, die derzeit in Brüssel verhandelt werden. Bei der Beschlussfassung der EEG-Novelle im Sommer 2008 ist der Deutsche Bundestag davon ausgegangen, dass die Verhandlungen in Brüssel so zeitnah abgeschlossen werden können, dass die Nachhaltigkeitsverordnung zeitgleich mit dem novellierten EEG, also zum 1. Januar 2009, in Kraft treten kann.
Die Beratungen in Brüssel haben sich jedoch erheblich verzögert. Die Nachhaltigkeitsverordnung wird daher nicht zum 1. Januar 2009 in Kraft treten können. Dies hat zur Folge, dass auch bereits in Betrieb genommene Anlagen ab 1. Januar 2009 übergangsweise keine Möglichkeit haben werden, den Nawaro-Bonus zu erhalten. Dies gilt auch für solche Anlagenbetreiber, die nachweislich nachhaltig angebautes Palmöl eingesetzt haben. Damit droht auch Anlagenbetreibern, die bereits frühzeitig Vorkehrungen für einen Einsatz von nachhaltig erzeugtem Palmöl getroffen haben, erheblicher wirtschaftlicher Schaden bis hin zu einer Insolvenz.
Um solche Schäden bei diesen überwiegend kleinen und mittleren Unternehmen zu verhindern, hat der Deutsche Bundestag heute die Einhaltung der Anforderungen der künftigen Nachhaltigkeitsverordnung bei Bestandsanlagen für ein Jahr ausgesetzt. Hierdurch soll Zeit gewonnen werden, damit die Bundesregierung in der Zwischenzeit eine anspruchsvolle und eng an den ökologischen Zielen orientierte Nachhaltigkeitsverordnung erarbeiten kann und sich alle Akteure auf diese Nachhaltigkeitsanforderungen einstellen können.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung daher auf,
schnell eine anspruchsvolle Nachhaltigkeitsverordnung zu erarbeiten, die sicherstellt, dass Palm- und Sojaöl nur noch dann nach dem EEG vergütet wird, wenn es nachweislich nachhaltig angebaut worden ist. Die Bundesregierung wird insbesondere aufgefordert, die Spielräume der europäischen Nachhaltigkeitskriterien im Interesse des Umwelt- und Naturschutzes so weit wie möglich auszuschöpfen. Dies erfordert insbesondere auch eine Berücksichtigung von Landnutzungsänderungen (z.B. Rodung von Regenwäldern), die seit dem 1. Januar 2005 durchgeführt worden sind, und eine schnellst mögliche Einhaltung von anspruchsvollen Treibhausgasminderungswerten.