Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes
Der Bundesrat hat in seiner 965. Sitzung am 2. März 2018 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.
Der Beschluss hat den Gesetzentwurf in der vom Bundesrat am 1. Februar 2013 - Drucksache 744/12(B) - sowie erneut am 11. April 2014 - Drucksache 115/14(B) - beschlossenen Fassung zum Inhalt1.