Der Bundesrat hat in seiner 842. Sitzung am 14. März 2008 beschlossen, zu dem Bericht gemäß § 10 Abs. 4 SGB XI wie folgt Stellung zu nehmen:
- a) Der Bundesrat stellt fest, dass der vorgelegte Vierte Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung einen guten Überblick und wichtige Detailinformationen über die Pflegeversicherung, insbesondere über die Zahl der Leistungsbezieher sowie die Auswirkungen der Pflegeversicherung auf die Pflegeinfrastruktur und andere Bereiche der pflegerischen Versorgung und Betreuung in den Jahren 2004 bis 2006, gibt.
- b) Der Bericht enthält jedoch keine Lösungsansätze, wie die Leistungsfähigkeit und die finanzielle Nachhaltigkeit der Pflegeversicherung in Anbetracht der demografischen Entwicklung auch für die Zukunft gesichert werden können. Angesichts dessen sieht der Bundesrat mit Sorge, dass wertvolle Jahre für den Aufbau einer Demografiereserve in der Pflegeversicherung verlorengehen könnten.
- c) Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher erneut und mit Nachdruck auf, schon jetzt die Weichen für einen generationengerechten Umbau der Pflegeversicherung sowie für eine umfassende Finanzreform der Pflegeversicherung mit dem Aufbau eines Kapitalstocks zur Schließung der Demografielücke zu stellen. Dabei sind unterschiedliche Optionen bis hin zu einem vollständigen Wechsel von der umlagefinanzierten in die kapitalgedeckte Finanzierung zu prüfen.