Gesetzesantrag der Länder Hamburg, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Thüringen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit des Verbreitens und Verwendens von Propagandamitteln und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen bei Handlungen im Ausland
Der Präsident des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg Hamburg, 20. Februar 2018
An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Regierenden Bürgermeister Michael Müller
Sehr geehrter Herr Präsident, der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg sowie die Landesregierungen von Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen haben beschlossen, dem Bundesrat den Antrag zuzuleiten, den Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit des Verbreitens und Verwendens von Propagandamitteln und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen bei Handlungen im Ausland in der vom Bundesrat am 26. Februar 2016 beschlossenen Fassung - Drucksacke 027/16(B) - *, den der Deutsche Bundestag vor Ablauf der 18. Wahlperiode nicht mehr abschließend behandelt hat, gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes erneut beim Deutschen Bundestag einzubringen.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung der 965. Sitzung des Bundesrates am 2. März 2018 zu setzen und eine sofortige Sachentscheidung herbeizuführen.