Der Deutsche Bundestag hat in seiner 139. Sitzung am 24. Januar 2008 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Drucksache 016/7843 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung seeverkehrsrechtlicher, verkehrsrechtlicher und anderer Vorschriften mit Bezug zum Seerecht - Drucksache 016/7415 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
- 1. In Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a wird in § 8 Abs. 1 Satz 1 im einleitenden Satzteil die Angabe "§ 1 Nr. 1 bis 6 und 13" durch die Angabe "§ 1 Nr. 1 bis 6, 13 und 16" ersetzt.
- 2. Artikel 1 Nr. 10 (§ 9e) wird wie folgt geändert:
- a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa) In Nummer 4 wird die Klammerangabe durch folgende Klammerangabe ersetzt:
"(Familienname, Vornamen, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum und -ort, Art und Nummer des Identitätsdokuments, Nummer eines vorhandenen Visums sowie bei Fahrgästen Einschiffungs- und Ausschiffungshafen)".
- bb) In Nummer 9 wird nach dem Wort "Ladungsdaten" der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgende Nummer 10 wird angefügt:
10. für Schiffe im Sinne der Regel 2 Absatz 1.1 des Kapitels XI-2 der Anlage des SOLAS-Übereinkommens, welche eine oder mehrere Hafenanlagen in der Bundesrepublik Deutschland anzulaufen beabsichtigen, die im Anhang der Hinweise des Schiffssicherheitsausschusses zu den Vorschriften im Zusammenhang mit der Übermittlung von sicherheitsbezogenen Angaben vor dem Einlaufen eines Schiffes in den Hafen (MSC/Circ. 1130 vom 14. Dezember 2004, VkBl. 2005 S. 143) genannten sicherheitsbezogenen Angaben zum Schiff, soweit die Daten über die Nummern 1 bis 9 hinausgehen.
- aa) In Nummer 4 wird die Klammerangabe durch folgende Klammerangabe ersetzt:
- b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- aa) In Satz 2 werden nach dem Wort "Gesetz" die Wörter "oder zur Gefahrenabwehr" eingefügt.
- bb) In Satz 3 wird die Angabe "nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 9" durch die Angabe "nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 10" ersetzt.
- a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- 3. Artikel 9 wird gestrichen.
- 4. Die bisherigen Artikel 10 und 11 werden die neuen Artikel 9 und 10.