Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten
Der Bundesrat hat in seiner 954. Sitzung am 10. März 2017 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
Zu Artikel 2
In Artikel 2 ist die Angabe "1. Januar 2018" durch die Wörter "Tag nach der Verkündung" zu ersetzen.
Begründung:
§ 103StGB ist aufzuheben. Es besteht kein sachlicher Grund, den Wegfall der Norm hinauszuzögern.