Aktionsplan - Finanzierung nachhaltigen Wachstums
C(2018) 6033 final Europäische Kommission
Brüssel, den 1.10.2018 C(2018) 6033 final
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zur Mitteilung "Aktionsplan - Finanzierung nachhaltigen Wachstums" {
COM (2018) 97 Final).
Der Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums ist Teil der Initiative für eine Kapitalmarktunion und damit ein wichtiger Baustein der breiter angelegten umfassenden Strategie der Europäischen Union für ein nachhaltiges Finanzwesen. Er unterstützt die Umsetzung der ehrgeizigen Klimaschutz-, Umwelt- und Nachhaltigkeitsziele der Europäischen Union und trägt dazu bei, den Weg zur Erreichung des im Pariser Klimaschutzübereinkommen festgelegten Zwei-Grad-Ziels zu ebnen, für das die Europäische Union nachdrücklich eintritt.
Die Kommission begrüßt die allgemeine Unterstützung des Bundesrates .für den Aktionsplan und insbesondere seine Unterstützung für die darin enthaltenen Schlüsselmaßnahmen, vor allem für die Schaffung eines einheitlichen
Klassifizierungssystems der Europäischen Union für ökologisch nachhaltige Tätigkeiten, einen EU-Standardfür grüne Anleihen, die Einführung eines EU-Kennzeichens,für grüne
Finanzprodukte auf der Grundlage des bestehenden Rechtsrahmens für das EU-Umweltzeichen sowie für eine verbesserte Offenlegung im Zusammenhang mit ökologischen, sozialen und Governance-Aspekten durch Finanzinstitute und größere Unternehmen.
Die Kommission hat den Standpunkt des Bundesrates, dass bei der Überprtifung der in den Aufsichtsvorschriften festgeschriebenen Eigenkapitalanforderungen alleinig Risikoerwägungen ausschlaggebend sein sollten, aufmerksam zur Kenntnis genommen. Sie teilt die Ansicht des Bundesrates, wonach jegliche Änderung der Eigenkapitalanforderungen zur Berücksichtigung von Klima-, Umwelt- oder Nachhaltigkeitsfaktoren auf messbaren und nachweisbaren Investitionsrisiken beruhen muss.
Die Kommission möchte gegenüber dem Bundesrat bekräftigen, dass die Umsetzung des Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums eine ihrer Prioritäten ist. Am 24. Mai 2018 wurden bereits die ersten Maßnahmen in Form von Legislativvorschlägen zur Schaffung eines EU-weiten Klassifizierungssystems für ökologisch nachhaltige
Herrn Michael MÜLLER
Präsident des Bundesrates
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Tätigkeiten, zur Präzisierung von Anlegerpflichten und zur Offenlegung von Informationen über Nachhaltigkeitsaspekte sowie zur Einführung einer neuen Kategorie von Referenzwerten für CO₂-arme Investitionen auf den Weg gebracht.
Darüber hinaus hat die Kommission eine Sachverständigengruppe .für ein nachhaltiges Finanzwesen eingesetzt, die sich mit technischen Kriterien und Standards beflissen wird, um die Legislativvorschläge der Kommission zu untermauern. Diese Sachverständigengruppe hat ihre Arbeit im Juli 2018 aufgenommen; ihr Mandat läuft bis zum 30. Juni 2019 und kann bis Ende 2019 verlängert werden.
Angesichts der Bedeutung eines nachhaltigen Finanzwesens für die Europäische Union -insbesondere was die Schaffung eines unionsweiten Klassifizierungssystems .für ökologisch nachhaltige Tätigkeiten anbelangt - hat die Kommission auch eine Expertengruppe der Mitgliedstaaten,für ein nachhaltiges Finanzwesen eingesetzt. Diese Expertengruppe wird dazu dienen, die Umsetzung des Aktionsplans der Kommission zeitnah nachzuverfölgen und Standpunkte und bewährte Verfahren zu allen relevanten Aspekten eines nachhaltigen Finanzwesens auszutauschen. Das Europäische Parlament nimmt als Beobachter an den Sitzungen der Expertengruppe der Mitgliedstaaten teil, die erstmals Ende Juni 2018 zusammengetroffen ist.
Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten werden eng in die Arbeit der Kommission im Bereich nachhaltiges Finanzwesen einbezogen.
Die Kommission hofft, dass die vom Bundesrat angesprochenen Punkte mit diesen Ausführungen geklärt werden konnten, und sieht der Fortsetzung des politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Frans Timmermans Valdis Dombrovskis
Erster Vizepräsident Vizepräsident