Der Deutsche Bundestag hat in seiner 136. Sitzung am 17. Januar 2008 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses - Drucksache 016/7517 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. Oktober 2004 über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits zur Bekämpfung von Betrug und sonstigen rechtswidrigen Handlungen, die ihre finanziellen Interessen beeinträchtigen - Drucksache 016/6965 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
- 1. Die Eingangsformel wird wie folgt gefasst:
"Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:".
- 2. Nach Artikel 1 wird folgender neuer Artikel 1a eingefügt:
"Artikel 1a
Einschränkung der Grundrechte- Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung ( Artikel 13 Abs. 1 des Grundgesetzes) wird nach Maßgabe des Artikels 31 des Übereinkommens eingeschränkt."
Fristablauf: 15.02.08
Erster Durchgang: 561/07 (PDF)