Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung -
Der Bundesrat hat in seiner 920. Sitzung am 14. März 2014 beschlossen, den Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung - gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.
Der Beschluss hat den Gesetzentwurf in der vom Bundesrat am 3. Mai 2013 beschlossenen Fassung zum Inhalt - Drucksache 190/13(B) .*)