Gesetzesantrag des Landes Hessen
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Datenhehlerei
Der Hessische Ministerpräsident Wiesbaden, 20. Februar 2014
An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Ministerpräsidenten Stephan Weil
Sehr geehrter Herr Präsident, die Hessische Landesregierung hat beschlossen, im Bundesrat die erneute Einbringung des dem Grundsatz der Diskontinuität unterfallenden Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Datenhehlerei BR-Drucks. 284/13(B) beim Deutschen Bundestag gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes zu beantragen.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der Plenarsitzung am 14. März 2014 aufzunehmen und eine sofortige Sachentscheidung herbeizuführen.