Der Bundesrat hat in seiner 933. Sitzung am 8. Mai 2015 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt die Mitteilung der Kommission, in der darauf hingewiesen wird, dass der Klimawandel für die gesamte Menschheit und die Ökosysteme schwerwiegende, weitreichende und irreversible Folgen haben wird, sofern nicht rasch gehandelt wird. Deshalb muss die internationale Staatengemeinschaft an dem Ziel festhalten, die globale Erwärmung auf weniger als zwei Grad gegenüber dem Niveau vor Beginn der Industrialisierung zu begrenzen (2*C-Ziel).
- 2. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Kommission, dass alle Staaten ihre Treibhausgasemissionen erheblich und anhaltend senken müssen, um den Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur auf unter 2* Celsius gemessen am vorindustriellen Niveau zu halten. Die Klimaschutzverpflichtungen müssen in einem transparenten, dynamischen und für alle Parteien rechtsverbindlichen Übereinkommen festgeschrieben werden.
- 3. Er bekräftigt die dringende Notwendigkeit des kollektiven Handelns. Bislang haben erst 90 Staaten zugesagt, ihre Emissionen bis 2020 zu mindern. Das wird jedoch nicht ausreichen, um das 2*C-Ziel erreichen zu können. Deshalb ist es unabdingbar, dass das neue rechtsverbindliche Übereinkommen, das im Dezember 2015 in Paris abgeschlossen und ab 2020 umgesetzt werden soll, die entsprechenden Voraussetzungen schafft.
- 4. Der Bundesrat bestärkt die Kommission darin, dass die EU ihre Vorreiterrolle in der internationalen Klimapolitik durch Intensivierung ihrer Bemühungen wieder einnehmen muss. Die EU will ihre Treibhausgas-Emissionen (THGEmissionen) deshalb bis 2030 um mindestens 40 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 senken und sich maßgeblich an der finanziellen Ausstattung des Klimafonds (Green Climate Fund, GCF) beteiligen.
Der Bundesrat begrüßt, dass der Europäische Rat bereits im Oktober 2014 beschlossen hat, die Emissionen in der EU bis 2030 um mindestens 40 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu reduzieren. Er begrüßt ferner, dass der genannte Beschluss zur Vorlage eines konkreten Zielvorschlags der EU (angestrebter nationaler Beitrag - Intended Nationally Determined Contribution, INCD) durch die Umweltminister der Mitgliedstaaten verabschiedet und bei der UN-Rahmenkonvention zum Klimawandel (UNFCCC) für die EU eingereicht worden ist. Damit geht die EU mit gutem Beispiel voran. Der Vorschlag, dass grundsätzlich alle UNFCCC-Vertragsparteien ihre INCD deutlich vor der Pariser Klimakonferenz übermitteln, wird unterstützt. Dabei soll das höchstmögliche Ambitionsniveau gelten und gesamtwirtschaftliche Absolutziele sollen mit Emissionsguthaben kombiniert werden, damit daraus ein geringeres Risiko der Verlagerung von THG-Emissionen resultiert.
- 5. Er hält es ebenso wie die Kommission für unverzichtbar, dass alle Sektoren und Emissionen im Rahmen des neuen Abkommens erfasst werden, und jede Vertragspartei das höchstmögliche Ambitionsniveau unter Berücksichtigung sich entwickelnder Verantwortlichkeiten, Möglichkeiten und unterschiedlicher nationaler Gegebenheiten bestimmt.
- 6. Der Bundesrat sieht die Gefahr, dass ohne ein internationales Klimaschutzabkommen europäische Unternehmen einseitig belastet werden und sich damit ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit verschlechtert. Bereits in seiner Stellungnahme vom 3. Mai 2013 hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass Produktionsverlagerungen in Nicht-EU-Länder mit weniger ambitionierten Klimaschutzzielen zu vermeiden sind (BR-Drucksache 242/13(B) Ziffer 4). Standortverlagerungen energieintensiver Industrien führen nur zum Abbau von Arbeitsplätzen in der EU, ohne zum Klimaschutz beizutragen.
- 7. Der Bundesrat begrüßt das Ziel der Kommission, ihre Aktivitäten bis zum Abschluss eines globalen Klimaschutzabkommens zu bündeln, und unterstützt die Intensivierung der Klimadiplomatie insbesondere im Rahmen der G7- und G20 Treffen im Vorfeld der Konferenz in Paris Ende dieses Jahres, um möglichst viele Staaten zu rechtsverbindlichen Minderungsverpflichtungen zu bewegen.
- 8. Er unterstreicht seine Ansicht, dass Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel zwei Seiten einer Medaille sind. Eine klimaresiliente nachhaltige Entwicklung bedingt deshalb neben aktivem Klimaschutz auch die Planung und Durchführung anpassungsfördernder Maßnahmen, um auf die unvermeidlichen nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels vorbereitet zu sein bzw. ihnen entgegenzuwirken. Das Paris-Protokoll sollte deshalb die Regionen und Länder, die durch die Klimawandelfolgen besonders gefährdet sind, weiterhin durch die Bereitstellung von Finanzmitteln sowie technischer Hilfsmittel und den Aufbau von Kapazitäten unterstützen.
- 9. Um die Klimaschutzziele erreichen zu können, sind die Entwicklung und die Anwendung von innovativen Klimaschutztechnologien notwendig. Das wird auch zukünftig zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum führen und stellt somit eine Win-Win-Situation dar.