Der Bundesrat hat in seiner 820. Sitzung am 10. März 2006 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
Zum Gesetzentwurf insgesamt
Der Bundesrat begrüßt die Weiterentwicklung und Harmonisierung der tierschutzrechtlichen Anforderungen an den internationalen Transport von Wirbeltieren zu kommerziellen Zwecken auf der Ebene des Europarats.
Nach Auffassung des Bundesrates sind die bisherigen Regelungen zu den Fahrt- und Ruhezeiten beim Transport von Schlachttieren nicht ausreichend, um den Schutz der Tiere zu verbessern. Der Bundesrat bekräftigt daher seinen Beschluss vom 7. November 2003 (BR-Drs. 661/03(B) ), wonach insbesondere für Schlachttiertransporte eine EU-weite Begrenzung auf maximal 8 Stunden festgeschrieben werden sollte.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung um eine frühzeitige Beteiligung der Länder bei der Vorbereitung und Durchführung multilateraler Konsultationen nach Artikel 31 des Übereinkommens sowie bei der Vorbereitung und Verabschiedung technischer Protokolle sowie von Verhaltenscodizes nach Artikel 34 des Übereinkommens.