Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes
(Ehrenamtsstärkungsgesetz)

A

Der Bundesrat hat in seiner 907. Sitzung am 1. März 2013 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 1. Februar 2013 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Absatz 3 und Artikel 108 Absatz 5 des Grundgesetzes zuzustimmen.

B

Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefasst.

Maßnahmen zur Stärkung und Förderung der Zivilgesellschaft erfordern ein sicheres Fundament der Staatsfinanzen. Sie stehen im Kontext der Haushaltskonsolidierung und der Begrenzung der Staatsverschuldung.

Unter Ausnutzung aktueller Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs können Unternehmen durch gezielte Vereinbarung von Schuldübernahmen die geltenden Gesetze ins Leere laufen lassen und ihre Steuerlast erheblich mindern. Darüber hinaus werden Schuldübernahmen am Markt von Kreditinstituten bereits als "Dienstleistung" angeboten. Es drohen Steuerausfälle in Milliardenhöhe. Allein in den von der Problematik mit erfassten Pensionsrückstellungen ruhen derzeit stille Lasten, deren Aufdeckung bundesweit zu einem Steuerausfallsrisiko von bis zu 20 Mrd. Euro führen und die Finanzierung wichtiger Politikfelder gefährden kann. Der Bundesrat hatte hierzu im Gesetzgebungsverfahren einen Lösungsvorschlag vorgelegt, den der Bundestag nicht aufgegriffen hat.

Im Hinblick auf die drohende Belastung der Haushalte duldet das Anliegen keinen Aufschub. Bund und Länder sind hier gleichermaßen betroffen. Die notwendigen Regelungen müssen noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten, um eine Erosion der Steuerbemessungsgrundlagen zu verhindern.