Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 994/2010 - COM (2016) 52 final; Ratsdok. 6225/16
Der Bundesrat hat in seiner 944. Sitzung am 22. April 2016 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
1. Zum Verordnungsvorschlag allgemein
Der Bundesrat begrüßt das Ziel des Verordnungsvorschlags, eine effektivere Prävention und Eindämmung der Folgen möglicher Krisen in der Erdgasversorgung zu erreichen. Aus Sicht des Bundesrates sind hier insbesondere die in Artikel 5 vorgeschlagene bessere Überwachung der Einhaltung des Versorgungsstandards und die ausdrückliche Aufnahme des Solidaritätsgrundsatzes in Artikel 12 geeignete Maßnahmen.
2. Zu Artikel 13 (Informationsaustausch)
Er ist der Auffassung, dass die von der Kommission vorgeschlagene Offenlegungspflicht kommerzieller Verträge zu weit greift und zu Wettbewerbsverzerrungen führen kann. Zur Wahrung von Betriebsgeheimnissen ist die Offenlegung von Vertragsinhalten daher auf Daten zu beschränken, die für die Bewertung der Erdgasversorgungssicherheit in der EU unmittelbar nützlich sind.
3. Direktzuleitung der Stellungnahme
Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Kommission.