Bundesministerium des Innern Berlin, den 24. Januar 2006
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Peter Harry Carstensen
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
auf Vorschlag des Bundesrates hatte das Bundesministerium des Innern für die Amtszeit vom l. Mai 2002 bis zum 30. April 2006 des Stiftungsrates für ehemalige politische Häftlinge als Mitglieder
Herrn
Leitenden Ministerialrat
Henry Bren d"Amour
Vertretung des Saarlandes beim Bund
Berlin
und
Herrn
Oberregierungsrat
Rainer Schumann
Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt
Magdeburg
sowie als Stellvertretendes Mitglied
Herrn
Ministerialrat
Wolfgang Schellen
Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf
benannt.
Die Benennung eines zweiten Stellvertreters für die derzeitige Amtszeit des Stiftungsrates erfolgte nicht, weil ein entsprechender Vorschlag durch den Bundesrat unterblieb.
Ich wäre Ihnen verbunden, wenn Sie mir für die kommende Amtszeit des Stiftungsrates der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge vom l. Mai 2006 bis 30. April 2010 erneut Vorschläge für zwei Mitglieder und zwei Stellvertretende Mitglieder des Stiftungsrates übermitteln könnten. Nach § 20 Abs. 3 Satz 3 HHG ist eine wiederholte Benennung zulässig.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble