Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Ausführung des UNESCO - Übereinkommens vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut (Ausführungsgesetz zum Kulturgutübereinkommen - KGÜAG)
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 79. Sitzung am 1. Februar 2007 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Ausführung des UNESCO-Übereinkommens vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut (Ausführungsgesetz zum Kulturgutübereinkommen - KGÜAG) - Drucksachen 016/1371, 016/4145 - die folgende Entschließung unter Buchstabe b Nr. 2 der Beschlussempfehlung auf Drucksache 016/4145 angenommen:
"Die Bundesregierung wird beauftragt, nach Ablauf von drei Jahren nach Inkrafttreten des "Gesetzes zur Ausführung des UNESCO-Übereinkommens vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut (Ausführungsgesetz zum Kulturgutübereinkommen - KGÜAG)" - Drucksache 016/1371 einen Bericht über die Auswirkungen des Gesetzes vorzulegen."