Beschluss des Bundesrates
Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Der Bundesrat hat in seiner 831. Sitzung am 9. März 2007 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 1. Februar 2007 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.