882. Sitzung des Bundesrates am 15. April 2011
A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Ausschuss für Frauen und Jugend empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat stimmt der Kommission zu, dass die Mitgliedstaaten den quantitativen Ausbau weiterhin vorantreiben und ein bedarfsgerechtes Angebot schaffen. Er begrüßt die Initiative der EU, mit der der bisherige Schwerpunkt des quantitativen Ausbaus der Betreuungs- und Vorschulplätze um ein neues qualitatives Ziel ergänzt und ein weiterer Schwerpunkt auf unterstützende Maßnahmen in der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung gelegt wird. Er unterstützt, vor dem Hintergrund der in dem Bericht dargestellten Notwendigkeiten und der spezifischen Erfahrungen der Länder, die Initiative der Kommission, weiterhin auf einen Austausch bewährter Verfahren zu setzen.
- 2. Der Bundesrat stellt fest, dass mit der Initiative die vielfältigen laufenden Aktivitäten der Länder und der Kommunen positiv befördert und unterstützt werden. So haben die Länder zur Verbesserung der Qualität der Berufsausbildung bereits einen gemeinsamen Orientierungsrahmen entwickelt. Dieser beschreibt die für das Berufsfeld der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Alter bis zu zehn Jahren erforderlichen Qualifikationen einschließlich der an die hochschulische Ausbildung zu stellenden Anforderungen kompetenzorientiert. Durch die Bildungspläne der Länder wurde eine neue Qualität der frühkindlichen Bildung verankert.
- 3. Mit den Sprachstandsfeststellungen und den daraus resultierenden zusätzlichen Sprachfördermaßnahmen wird die frühkindliche Bildung zur Unterstützung der Integration und zur Verbesserung im weiteren Bildungsverlauf genutzt.
- 4. Der Bundesrat bedauert, dass in der Mitteilung der Kommission inklusive Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote, insbesondere für Kinder mit Behinderungen, nicht als Thema für die politische Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten aufgenommen wurden. Er erachtet eine Ergänzung des Katalogs der möglichen Themen für die politische Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten für erforderlich.
- 5. Der Bundesrat unterstreicht, dass die Unterstützung der Eltern bei der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung im Kompetenzgefüge der EU eine Aufgabe der Mitgliedstaaten und im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland eine Aufgabe der Länder und Kommunen ist, die von diesen mit großem finanziellen Engagement wahrgenommen wird.
B
- 6. Der Ausschuss für Kulturfragen und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß § § 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.