TOP 26 der 809. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2005
Der Bundesrat möge anstelle der Ziffer 12 der Drucksache 97/1/05 beschließen:
Der Bundesrat verweist im Übrigen auf die Beschlüsse der Unabhängigen Föderalismuskommission vom 27. Mai 1992, wonach neue Bundeseinrichtungen und -institutionen grundsätzlich in den neuen Ländern anzusiedeln sind (BR-Drucksache 450/92 ).
Sollten im Zuge der Verabschiedung des Gesetzes Aufgaben zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention - ungeachtet der grundsätzlichen Haltung des Bundesrates - einer Bundeseinrichtung oder -institution übertragen werden, so fordert der Bundesrat, diese in Jena anzusiedeln. Der Standort Jena weist für eine Einrichtung dieser Art ausgezeichnete fachliche Voraussetzungen auf.
Begründung
- Die Unabhängige Föderalismuskommission von Deutschem Bundestag und Bundesrat hat am 27. Mai 1992 zur Verlagerung von Bundesinstitutionen den Beschluss gefasst, neue Bundeseinrichtungen und -institutionen grundsätzlich in den neuen Ländern anzusiedeln (vgl. BR-Drucksache 450/92 und BT-Drucksache 012/2853 (neu) Abschnitt II. Nr. 1).
- Jena verfügt mit dem Institut für Molekulare Biotechnologie e. V., dem Hans-Knöll-Institut für Naturstoff-Forschung e. V., dem Max-Planck-Institut für Chemische Ökologie, dem Max-Planck-Institut für Biogeochemie sowie den Kliniken und Instituten der Friedrich-Schiller-Universität Jena über eine außerordentlich breit gefächerte Wissenschaftslandschaft. Am Institut für Sportwissenschaft der Friedrich-Schiller-Universität Jena wird seit mehreren Jahren interdisziplinär an der Primärprävention im Kinder- und Jugendalter geforscht.