Antrag des Freistaats Thüringen Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention

TOP 26 der 809. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2005

Der Bundesrat möge anstelle der Ziffer 12 der Drucksache 97/1/05 beschließen:

Der Bundesrat verweist im Übrigen auf die Beschlüsse der Unabhängigen Föderalismuskommission vom 27. Mai 1992, wonach neue Bundeseinrichtungen und -institutionen grundsätzlich in den neuen Ländern anzusiedeln sind (BR-Drucksache 450/92 ).

Sollten im Zuge der Verabschiedung des Gesetzes Aufgaben zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention - ungeachtet der grundsätzlichen Haltung des Bundesrates - einer Bundeseinrichtung oder -institution übertragen werden, so fordert der Bundesrat, diese in Jena anzusiedeln. Der Standort Jena weist für eine Einrichtung dieser Art ausgezeichnete fachliche Voraussetzungen auf.

Begründung