Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Berlin, 6. September 2017
Parlamentarischer Staatssekretär
An die Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Malu Dreyer
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
namens der Bundesregierung übersende ich Ihnen in der Anlage die Antwort der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates: "Ausländische Investitionen - Technologische Souveränität sichern" vom 10. März 2017 (BR-Drs. 098/17-B).
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Beckmeyer
Antwort der Bundesregierung zu der Entschließung "Ausländische Investitionen - Technologische Souveränität sichern" vom 10. März 2017 (BR-Drs. 098/17-B).
Für den Industriestandort Deutschland sind ausländische Direktinvestitionen ein wesentlicher Treiber für Wachstum, Wertschöpfung und die Sicherung von Arbeitsplätzen. Offene Märkte, freie Kapitalflüsse und Handel fördern Wachstum und Wohlstand in Europa und in der Welt. Offene Märkte dürfen aber keine Einbahnstraße sein. Wenn Drittstaaten Hürden für Direktinvestitionen europäischer Unternehmen errichten, Investoren aus diesen Staaten aber gleichzeitig europäische Unternehmen im Zuge einer strategischen Industriepolitik erwerben, gibt es keinen fairen Wettbewerb. Die Bundesregierung teilt daher die Einschätzung des Bundesrates, dass im Lichte der im Jahr 2016 nach Anzahl wie auch nach Transaktionsvolumen deutlich gestiegenen Direktinvestitionen unionsfremder Erwerber in europäische Hoch- und Schlüsseltechnologieunternehmen Handlungsbedarf besteht, um Innovationen zu schützen und industrielle Kernkompetenzen zu erhalten.
Deutschland, Italien und Frankreich haben sich daher bereits im Februar 2017 mit einem gemeinsamen Schreiben an die Europäische Kommission gewandt und diese gebeten, sich zeitnah mit der Frage staatlich gelenkter, strategischer Direktinvestitionen von Nicht-EU-Investoren in europäische Hochtechnologieunternehmen sowie mit der Frage der Reziprozität von Investitionsbedingungen zu beschäftigen. Um die Europäische Kommission bei dieser Aufgabe zu unterstützen, haben die drei Mitgliedstaaten Anfang August 2017 ein gemeinsames Konzeptpapier für ein europäisches Investiti-onsprüfungsrecht vorgelegt, welches die nationalen Regime ergänzen und den Mitgliedstaaten zusätzliche Handlungsoptionen bei nicht marktkonformen Erwerben oder fehlender Reziprozität erschließen soll. Die Europäische Kommission hat für Herbst diesen Jahres einen entsprechenden Verordnungsentwurf in Aussicht gestellt. Parallel zu dieser europäischen Initiative hat die Bundesregierung - auch im Sinne des Bundesrates - Schritte unternommen, um bestehende Spielräume im nationalen Investitionsprüfungsrecht voll auszuschöpfen. Mit der am 12.07.2017 vom Bundeskabinett beschlossenen und am 18.07.2017 in Kraft getretenen Neunten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung wurde das nationale Investitionsprüfungsrecht im derzeit bestehenden europarechtlichen Rahmen an die gestiegenen Herausforderungen angepasst..