Der Gesundheitsausschuss
empfiehlt dem Bundesrat, gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes über die humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen (HIVHG),
- a)
Herrn LMR Dr. Rolf Baumann
Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Bayern
ab dem 1. April 2005 bis zum Ende der laufenden Amtszeit und für die Amtszeit ab 31. Juli 2005 an Stelle von Herrn LMR Dr. Eduard Kunz, Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, Bayern
und
- b)
Herrn MR Dirk Johannes Lesser
Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie
Nordrhein-Westfalen
für die Amtszeit ab 31. Juli 2005 erneut
als Mitglieder des Stiftungsrates der Stiftung "Humanitäre Hilfe" für durch Blutprodukte HIV-infizierter Personen zu benennen.
Begründung zu Buchstabe a (nur für das Plenum):
Der vom Bundesrat benannte Vertreter im Stiftungsrat, Herr LMR Dr. Kunz, tritt am 31. März 2005 in den Ruhestand. Der Nachfolger sollte daher sowohl für den Rest der laufenden als auch für die neue Amtszeit benannt werden.