895. Sitzung des Bundesrates am 30. März 2012
A
- 1. Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderung zu fassen:
Zu Nummer 5 - neu - Folgende Nummer ist anzufügen:
"5. Der Bundesrat begrüßt zudem, dass der Bund der Bitte der Länder nachgekommen ist und die Zuständigkeit für die Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung in Pirateriefällen außerhalb deutscher Hoheitsgewässer beim Bundeskriminalamt bzw. bei der Bundespolizei gebündelt hat.
Er bittet die Bundesregierung, zeitnah die erforderlichen Gesetzesänderungen zur Zuständigkeitsübertragung zu initiieren."
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Für eine Übertragung der strafprozessualen Zuständigkeit für die Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung in Pirateriefällen außerhalb deutscher Hoheitsgewässer auf eine Bundesbehörde ist eine Gesetzesänderung erforderlich. Bis zu einer solchen Gesetzesänderung besteht jedoch die grundsätzliche Zuständigkeit der im Einzelfall betroffenen Polizei des Landes fort, wodurch die im Konsens beschlossene Zuständigkeitsübertragung noch nicht umgesetzt ist.
B
- 2. Der Verkehrsausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.