976. Sitzung des Bundesrates am 12. April 2019 der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
- a) Der Bundesrat begrüßt die Vorlage des Entwurfs eines Vertragsgesetzes zur Deutsch-Polnischen Vereinbarung über Umweltprüfungen vom 10. Oktober 2018.
- b) Er stellt fest, dass derzeit mit dem geplanten Aufschluss eines neuen Tagebaus sowie dem Bau eines Braunkohlekraftwerks mit 3 GW Leistung im polnischen Gubin-Brody ein umfassender Natureingriff unweit der deutschen Grenze geplant ist. Es ist aufgrund der weiträumigen Effekte z.B. für die Grundwasserkörper oder die Luftqualität mit grenzübergreifenden Folgen für Mensch, Umwelt und Natur zu rechnen. Auch durch die geplante Erweiterung des Tagebaus in Turów sind weiträumige Umwelteffekte zu erwarten.
- c) Nach Auffassung des Bundesrates widerspricht der Bau neuer Braunkohleverstromungskapazitäten, mit avisierten Laufzeiten weit über das Jahr 2050 hinaus zudem den Zielen des Pariser Klimaabkommens sowie weiterer internationaler Klimaverpflichtungen zur CO₂-Reduktion.
- d) Vor diesem Hintergrund bittet der Bundesrat die Bundesregierung, in bilateralen Gesprächen mit der polnischen Regierung unter Einbeziehung der Europäischen Kommission sowie unter Beachtung der Energiesouveränität der Mitgliedstaaten darauf hinzuwirken, dass die genannten Projekte nicht weiter verfolgt werden.