Der Deutsche Bundestag hat in seiner 93. Sitzung am 24. Februar 2011 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien - EAG EE) - Drucksachen 17/3629, 17/4233, 17/4895 - die beigefügte Entschließung unter Nummer 2 der Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/4895 angenommen.
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 ist als sogenannte Erneuerbare-Energien-Richtlinie Teil des Europäischen Klima- und Energiepakets. Sie gibt als Ziel für das Jahr 2020 einen Anteil Erneuerbarer Energien von 20 Prozent am Endenergieverbrauch der Europäischen Union verbindlich vor. Für Deutschland ist ein nationales Ziel von 18 Prozent vorgegeben. Mit der Richtlinie wird erstmals eine Gesamtregelung in der Europäischen Union für alle Energiesektoren (Strom, Wärme/Kälte und Transport) eingeführt. Sie schafft hierdurch einen verlässlichen Rechtsrahmen für die notwendigen Investitionen. Für die Zielerreichung können die Mitgliedstaaten ihre Förderinstrumente grundsätzlich selbst ausgestalten, um ihre Potenziale optimal zu nutzen. Darüber hinaus führt die Richtlinie flexible Mechanismen für eine Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten ein.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, bis zum 30. Juni 2012 ein Gesamtkonzept für die Nutzung der Kooperationsmechanismen der Richtlinie 2009/28/EG zu entwickeln und gleichzeitig die notwendigen rechtlichen Schritte einzuleiten, um die Umsetzung des Konzepts zur Nutzung der Kooperationsmechanismen noch in dieser Legislaturperiode sicherzustellen.