Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung der Anzahl der vorzuschlagenden Personen bei Schöffenwahlen - Antrag des Landes Berlin -
945. Sitzung des Bundesrates am 13. Mai 2016
A
1. Der federführende Rechtsausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfehlen dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.
B
2. Der Rechtsausschuss schlägt dem Bundesrat vor, Senator Thomas Heilmann (Berlin) gemäß § 33 der Geschäftsordnung des Bundesrates zum Beauftragten des Bundesrates für die Beratung des Gesetzentwurfes im Deutschen Bundestag und seinen Ausschüssen zu bestellen.