Der Bundesrat hat in seiner 843. Sitzung am 25. April 2008 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt die im Rahmen der Mitteilung der Kommission ausgesprochene Empfehlung zum Abschluss mehrjähriger Finanzierungsverträge zur Instandhaltung und Modernisierung der Schieneninfrastruktur. Er stellt fest, dass gemäß der im Begleitdokument zur Mitteilung der Kommission dokumentierten Folgenabschätzung durch mehrjährige Verträge erhebliche Kosteneinsparungen und damit auch höhere Verkehrsanteile der Schiene zu erwarten sind.
- 2. Der Bundesrat teilt insbesondere die Feststellung der Kommission, dass in manchen Netzen ein Instandhaltungsrückstau besteht, der von den Infrastrukturbetreibern allein finanziell nicht zu bewältigen ist. Er stellt fest, dass angesichts des auch in Deutschland unbestrittenen Bedarfs eine Erhöhung und Verstetigung der Finanzierung erforderlich ist.
- 3. Der Bundesrat unterstreicht die Feststellung der Kommission, dass Infrastrukturleistungen in der Regel keinem Wettbewerb unterliegen, da die Infrastruktur ein natürliches Monopol darstellt, so dass nicht nur bestimmte Kostendaten, sondern der Zustand der Infrastruktur insgesamt der Öffentlichkeit transparent gemacht werden müssen. Er teilt die Auffassung der Kommission, dass ein Infrastrukturregister, in dem unter anderem über die voraussichtliche Lebensdauer aller Anlagen informiert wird, eine Grundvoraussetzung für die notwendige Überwachung des Infrastrukturzustands ist. Er weist darauf hin, dass die für den interoperablen Verkehr vorgesehenen Inhalte des Infrastrukturregisters unter Berücksichtigung der Belange von Regionalnetzbetreibern, die staatliche Mittel für den Netzunterhalt bekommen, ergänzt werden müssen.
- 4. Der Bundesrat sieht sich durch die Mitteilung der Kommission in seinen Forderungen zur Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung nach Transparenz der Infrastrukturqualität und differenzierten Sanktionen bei Verfehlung der Ziele - bis hin zur Übertragung des Infrastrukturbetriebs von Teilnetzen auf Dritte - bestätigt; er verweist in diesem Zusammenhang auf seine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der Eisenbahnen des Bundes (vgl. BR-Drucksache 555/07(B) vom 12. Oktober 2007). Er fordert die Bundesregierung auf, die mit den Infrastrukturgesellschaften der Deutschen Bahn AG geplante Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung entsprechend diesen Anforderungen auszugestalten und mit den Ländern abzustimmen.
- 5. Der Bundesrat stellt fest, dass sich die Empfehlungen der Kommission zum Abschluss mehrjähriger Verträge sowohl auf staatliche als auch auf private Eisenbahninfrastrukturunternehmen beziehen, wobei die Vorschriften über staatliche Beihilfen zu beachten sind. Er fordert die Bundesregierung vor diesem Hintergrund auf, die Instandhaltung und Modernisierung der gesamten öffentlichen Schieneninfrastruktur nach denselben Grundsätzen ohne Unterscheidung zwischen bundeseigenen und nichtbundeseigenen Eisenbahnen zu fördern.
- 6. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Kommission in ihren Zielen zu unterstützen und sich im Hinblick auf eine Verbesserung der europäischen Schieneninfrastruktur und zur Stärkung auch des grenzüberschreitenden Schienenverkehrs für die europaweite Umsetzung der Empfehlungen einzusetzen.