Vorlage an den Bundesrat
Abkommen vom 26. Februar 2010 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs Norwegen über die Umbildung der Deutschen Schule Oslo - Max Tau in eine deutschnorwegische Begegnungsschule

Der Chef des Bundeskanzleramtes Berlin, den 28. Februar 2011

An die Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Hannelore Kraft

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
hiermit übersende ich das Abkommen vom 26. Februar 2010 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs Norwegen über die Umbildung der Deutschen Schule Oslo - Max Tau in eine deutschnorwegische Begegnungsschule

Ich bitte, die Zustimmung des Bundesrates aufgrund des Artikels 59 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 84 Absatz 2 des Grundgesetzes herbeizuführen.

Mit freundlichen Grüßen
Ronald Pofalla

Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs Norwegen über die Umbildung der Deutschen Schule Oslo - Max Tau in eine deutschnorwegische Begegnungsschule

Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung des Königreichs Norwegen - im Folgenden als "Vertragsparteien" bezeichnet von dem Wunsch geleitet, den Begegnungsgedanken an der Deutschen Schule Oslo - Max Tau durch den gemeinsamen Schulbesuch von deutschen und norwegischen Schülern und durch die Vermittlung der Landessprachen beider Vertragspartner zu Fördern - in der Absicht, die guten und freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern weiterzuentwickeln und eine umfassendere Zusammenarbeit auf kulturellem Gebiet insbesondere auf dem Schulsektor zu erreichen, unter Bezugnahme auf das Kulturabkommen vom 29. Mai 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen - sind wie folgt übereingekommen:

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Das vom Schulträger erhobene Schulgeld ist begrenzt auf die Höhe des Betrags, der an norwegischen anerkannten Privatschulen nach Maßgabe des innerstaatlichen norwegischen Rechts zu entrichten ist.

Artikel 4

Artikel 5

Die Einzelheiten zu Abschlusszeugnissen, Unterrichtsfächern, Lehrplan, Benotung, Schulwechsel und Prüfungen sind in der Anlage zu diesem Abkommen geregelt. Die Anlage ist Bestandteil des Abkommens.

Artikel 6

Geschehen zu .......... am .......... in zwei Urschriften, jede in deutscher und norwegischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.

Für die Regierung der Bundesrepublik Deutschland

Für die Regierung des Königreichs Norwegen

Anlage zum Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs Norwegen über die Umbildung der Deutschen Schule Oslo - Max Tau in eine deutschnorwegische Begegnungsschule

I. Schulstruktur und Abschlusszeugnisse

Die Deutsche Schule Oslo - Max Tau (DSD) wird in eine deutschnorwegische Begegnungsschule umgewandelt. Die Schule bietet eine zwölfjährige zweisprachige Ausbildung an. Nach bestandener Schulausbildung erhalten die Schüler ein deutsches und ein norwegisches Abschlusszeugnis.

a) Deutsches Abschlusszeugnis

Das deutsche Abschlusszeugnis wird gemäß den Regelungen der Deutschen Internationalen Abiturprüfung (DIAP) an deutschen Auslandsschulen vorn 17. Juni 2005 und den entsprechenden Richtlinien in der jeweils geltenden Fassung erteilt, mit Ausnahme folgender Sonderregelungen:

aa) Richtlinie Punkt 6.2: Qualifikationsphase

Deutsch und Norwegisch liegen als schriftliche Prüfungsfächer fest und sind somit in den vier Halbjahren der Qualifikationsphase verpflichtend.

Die Prüfung der Landessprache liegt in der Verantwortung der norwegischen Bildungsbehörde.

Für Schüler, die ohne hinreichende Kenntnisse der Landessprache spät in die Schule eintreten, kann für die schriftliche Prüfung in Norwegisch eine gesonderte Aufgabenstellung genehmigt werden. Die Genehmigung erteilt der Prüfungsleiter auf Antrag der Schule spätestens zu Beginn der letzten Jahrgangsstufe.

Ab dem sechsten Lernjahr nehmen die Schülerinnen und Schüler an der zentral gestellten staatlichen Norwegischprüfung teil.

bb) Richtlinie Punkt 13.2: Mündliche Prüfung

Norwegisch kann auch mündliches Prüfungsfach sein. Die Schule legt für jeden Schüler per Losentscheid fest, ob eine mündliche Prüfung in Norwegisch absolviert werden muss (vgl. Nummer 6 Buchstabe c Absatz 2). Diese Prüfung zählt gegebenenfalls im Sinne einer Divergenzprüfung.

Ist Norwegisch in obigem Sinne mündliches Prüfungsfach, werden mündliche Prüfungen in zwei weiteren Fächern festgelegt.

Ansonsten gilt § 32 (4) der Ordnung DIAP.

cc) Richtlinie Punkt 13.3: Viertes Prüfungsfach

Wird Sozialkunde (Samfunnsfag) durch das Losverfahren als mündliches Prüfungsfach festgelegt (vgl. Nummer 6 Buchstabe c Absatz 2), gilt es als 4. Prüfungsfach.

b) Norwegisches Abschlusszeugnis

Das norwegische Abschlusszeugnis wird gemäß dem Gesetz über die Grundschule und die weiterführende Bildung (Ausbildungsgesetz) (Lov om grunnskolen og den videregaande opplaeringa (opplaeringslova)) vom 17.07.1998 in Verbindung mit den entsprechenden Verwaltungsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung erteilt.

2. Fächer und Stundentafel

Die Unterrichtsfächer und deren Inhalte werden nach Maßgabe des jeweiligen innerstaatlichen Rechts und dieses Abkommens von den zuständigen deutschen und norwegischen Behörden einvernehmlich festgelegt.

3. Lehrplan

Von den zuständigen Behörden beider Länder genehmigte Lehrpläne bilden die Grundlage für den Unterricht an der DSO. Aus der Einleitung der Lehrpläne sollen die Prinzipien der Ausbildung hervorgehen.

Das norwegische Bildungsministerium (Kunnskapsdepartementet) bestimmt die Mindestanforderungen der einzelnen Fächer, die sodann in die deutschen Lehrpläne integriert werden. Die Schüler erhalten Ethik- oder Religionsunterricht.

Deutsch und Norwegisch sind Pflichtfächer in den Klassen 1 his 12. Norwegisch und Sozialkunde (Samfunnsfag) wird gemäß den norwegischen Lehrplänen auf Norwegisch unterrichtet, Für die 12. Klasse wird ein separater Lehrplan für Sozialkunde erstellt.

4. Regelungen für Zeugnisse und Umrechnung der Noten

Die Notenvergabe für die Fächer Norwegisch und Sozialkunde richtet sich nach den norwegischen Bestimmungen. Die Notenvergabe in den übrigen Fächern richtet sich nach den deutschen Bestimmungen.

Die norwegischen Anforderungen hinsichtlich der Fächer Norwegisch und Sozialkunde werden in die jeweils geltende Fassung der Regelungen für Zeugnisse und Notenumrechnung an der DSO aufgenommen.

Deutsche und norwegische Noten werden gemäß der anliegenden Tabelle umgerechnet, die Bestandteil dieser Anlage ist,

5. Schulwechsel

Wechsel zwischen den Schulsystemen sind möglich. Schüler der DSO werden in der Regel in die entsprechende Jahrgangsstufe der norwegischen Schulausbildung eingestuft. Für Schüler der Gymnasialstufe der DSO wird ein Wechsel in die nächsthöhere Jahrgangsstufe der norwegischen Schule möglich sein,

Schüler, die die Prüfungen der 10. Klasse bestanden haben, können in das zweite Jahr der norwegischen Oberstufe wechseln.

6. Prüfungsordnung

a) Aufsicht

Die Deutsche Internationale Abiturprüfung (DIAP) wird unter deutscher und norwegischer Aufsicht abgelegt. Die Ständige Konferenz. der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt für die gesamte Prüfung den deutschen Prüfungsbeauftragten. Der norwegische Prüfungsbeauftragte für die Fächer Norwegisch und Sozialkunde wird vom norwegischen Bildungsministerium (Kunnskapsdepartementet) oder einer von dem Ministerium beauftragten Institution ernannt.

b) Prüfungszulassung

Die Prüfungszulassung wird entsprechend den Bestimmungen der DIAP in der jeweils geltenden Fassung erteilt.

Schüler, denen keine Zulassung zur deutschen Abschlussprüfung erteilt werden konnte, oder denen eine weitere Wiederholung verwehrt ist, dürfen ein norwegisches Abschlusszeugnis erhalten. Diese Schüler nehmen an der Prüfung teil und erhalten das norwegische Abschlusszeugnis gemäß den norwegischen Regelungen.

c) Prüfungsfächer

Die Deutsche Internationale Abiturprüfung (DIAP) umfasst drei schriftliche und mindestens zwei mündliche Prüfungsfächer. In den Fächern Deutsch und Norwegisch (Muttersprache oder Fremdsprache) ist eine schriftliche Prüfung Pflicht In der Norwegischprüfung werden die Lernjahre der Schüler berücksichtigt. Norwegisch kann auch mündliches Prüfungsfach sein.

Für die Fächer Norwegisch und Sozialkunde erfolgt die Prüfung gemäß den norwegischen Regelungen. Die Schule legt für jeden Schüler per Losentscheid fest, ob eine mündliche Prüfung in Norwegisch oder Sozialkunde absolviert werden muss. Das Ergebnis des Losverfahrens muss den Schülern spätestens 48 Stunden vor dem Prüfungstag (Wochenenden und Feiertage exklusive) mitgeteilt werden. Falls das Fach Norwegisch auch mündliches Prüfungsfach wird, werden mündliche Prüfungen in zwei weiteren Fächer abgelegt, im Falle des Faches Sozialkunde in einem weiteren Fach.

Tabelle zu § 4 der Anlage zum Abkommen vom 26. Februar 2010 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs Norwegen über die Umbildung der Deutschen Schule Oslo - Max Tauin eine deutschnorwegische Begegnungsschule

Umrechnungstabelle zwischen deutschen und norwegischen Noten an der Deutschen Schule Oslo
Deutsche NotenNorwegische Noten
16beste Note
25
34
43
2
51Nicht bestanden
6

Punktetabelle für die Klassen 11 und 12
PunkteDeutsche NotenNorwegisches Zeugnis
151+bestanden6
1415
131-4
122+3
1122
102-
93+
83
73-
64+
54
44-nicht bestanden1
35+
25
15-
06Kurs zählt nichtiV