Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Berlin, 4. März 2019
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Daniel Günther
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
in seiner 953. Sitzung am 10. Februar 2017 hat der Bundesrat zum Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2021 Stellung genommen.* Der Bundesrat hat festgestellt, dass ein Großteil der Vollzugsaufgaben des Zensus 2021 bei den Ländern verbleiben wird. Der Bund hat bei diesem Zensus erstmals die Verantwortung für die IT-Gesamtsteuerung und den IT-Betrieb übernommen. Vor diesem Hintergrund erwarten die Länder im Zensusanordnungsgesetz eine klare Regelung über eine angemessene Kostenbeteiligung des Bundes.
Der Entwurf des Zensusgesetzes 2021 ist am 27. Februar 2019 vom Kabinett beschlossen und dann am 1. März 2019 dem Bundesrat zugeleitet worden. Der Gesetzentwurf sieht keine Regelung zu einer Finanzzuweisung an die Länder vor.
Zu dieser Frage stehen der Vorsitz der Innenministerkonferenz und Herr Bundesminister Seehofer in Kontakt.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Günter Krings