Die Zweite Bürgermeisterin Hamburg, den 20. Februar 2008
der Freien und Hansestadt Hamburg
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ersten Bürgermeister
Ole von Beust
Sehr geehrter Herr Präsident,
der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat beschlossen, dem Bundesrat die anliegende
- Entschließung des Bundesrates zur Sicherung der künftigen Energieversorgung durch klimafreundliche Kohleverstromung
zuzuleiten.
Ich bitte Sie, gemäß § 36 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates die Entschließung den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Die Vorlage sollte in der kommenden Ausschussrunde mit dem Ziel der Plenarbefassung am 14. März 2008 behandelt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Schnieber-Jastram
Entschließung des Bundesrates zur Sicherung der künftigen Energieversorgung durch klimafreundliche Kohleverstromung
Der Bundesrat möge beschließen:
- 1. Zur Sicherung der Energieversorgung in Deutschland ist vor dem Hintergrund der geltenden Rechtslage und des sog. Ausstiegbeschlusses aus der Kernenergie die Verstromung der Kohle vor allem in der Grundlast unverzichtbar. Andererseits trägt die Kohleverstromung nicht unerheblich zu den CO₂-Emissionen bei.
- 2. Die Nutzung der CCS-Technologie (Carbon Capture and Storage) ist hier zumindest mittel- und langfristig ein geeigneter Weg, Kohlekraftwerke klimaverträglicher zu gestalten. Die CCS-Technologie ist jedoch gegenwärtig noch nicht im großtechnischen Maßstab einsetzbar. Zu ihrer Implementierung müssen zudem die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
- 3. Dazu gehören voraussichtlich:
- - Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), um die Vorbereitung der Anlagen für eine Nachrüstung mit CO₂-Rauchgaswäsche bei der Genehmigung von neuen Kohlekraftwerken verbindlich festschreiben zu können (Capture Ready Status).
- - Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG), um die abgeschiedenen CO₂ Mengen in Anrechnung bringen zu können
- - Verabschiedung und Umsetzung des aktuell von der Europäischen Kommission vorgelegten Vorschlages für eine Richtlinie für einen Rechtsrahmen für die Speicherung von CO₂ in geologischen Formationen
- 4. Die Gesamtheit der zu klärenden Fragen einschließlich ihrer wechselseitigen Abhängigkeiten sowie die Notwendigkeit eines Anreizmechanismus in der Demonstrationsphase lässt ein komplexes Regelungspaket erwarten, das rechtzeitig angegangen werden muss, um die Nutzung der neuen Technik so schnell wie möglich zur breiten Anwendungsreife zu bringen und danach ihren Einsatz verbindlich fordern zu können.
- 5. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung nachdrücklich auf, frühest möglich mit den entsprechenden Vorarbeiten zu beginnen und dabei auch die laufenden Überlegungen und Vorhaben der EU zu berücksichtigen.