Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einführung einer Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 90. Sitzung am 22. März 2019 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Drucksachen 19/8611, 19/8643 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres - Drucksache 19/7839 - unverändert angenommen.
Fristablauf: 12.04.19 Erster Durchgang: Drucksache. 003/19 (PDF)