Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren
Der Bundesrat hat in seiner 842. Sitzung am 14. März 2008 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 21. Februar 2008 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.