Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Vertrag vom 27. März 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Tadschikistan über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 160. Sitzung am 24. Februar 2005 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit - Drucksache 015/4824 - den von der Bundesregierung eingebrachten

Entwurf eines Gesetzes

zu dem Vertrag vom 27. März 2003

zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Tadschikistan

über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

- Drucksache 015/3886

unverändert angenommen.