Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 302731 - vom 14. Februar 2008.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 17. Januar 2008 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Südkaukasus, insbesondere seine Entschließung vom 26. Februar 2004 zum Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zu der Politik der Europäischen Union gegenüber dem Südkaukasus1,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Die Schwarzmeersynergie
- - Eine neue Initiative der regionalen Zusammenarbeit" (KOM (2007) 0160),
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Stärkung der Europäischen Nachbarschaftspolitik" (KOM (2006) 0726),
- - unter Hinweis auf die Aktionspläne im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP), die gemeinsam mit Armenien, Aserbaidschan und Georgien angenommen wurden,
- - unter Hinweis auf das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI), das in engem Zusammenhang mit der Umsetzung der gemeinsam angenommenen Aktionspläne steht und die bislang durch TACIS und MEDA geleistete technische Hilfe ersetzt,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Eine Energiepolitik für Europa" (KOM (2007) 0001),
- - unter Hinweis auf die am 3. September 2007 abgehaltene Konferenz der Kommission zur Europäischen Nachbarschaftspolitik,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. November 2007 zur Stärkung der Europäischen Nachbarschaftspolitik2,
- - unter Hinweis auf die Empfehlung 1771(2006) und die Entschließung 1525(2006) der Parlamentarischen Versammlung des Europarats zum Abschluss eines Stabilitätspakts für den Südkaukasus,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. September 2007 zum Thema "Auf dem Weg zu einer gemeinsamen europäischen Energieaußenpolitik"3,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Januar 2008 zu einem neuen Ansatz in der Politik für die Schwarzmeerregion4,
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom 14. und 15. Dezember 2006 sowie vom 21. und 22. Juni 2007 sowie auf den Fortschrittsbericht des deutschen Ratsvorsitzes vom 15. Juni 2007 mit dem Titel "Stärkung der Europäischen Nachbarschaftspolitik",
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Sicherheit und Entwicklung von 19. und 20. November 2007 und die Zusage der Europäischen Union, die Resolution 1325 (2000) des UN-Sicherheitsrates zu Frauen, Frieden und Sicherheit umzusetzen,
- - in Kenntnis der Partnerschafts- und Kooperationsabkommen, die mit Armenien, Aserbaidschan und Georgien geschlossen wurden,
- - in Kenntnis der Abschlusserklärung und der Empfehlungen des 9. Treffens des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses EU-Armenien vom 30. Januar 2007,
- - in Kenntnis der Abschlusserklärung und der Empfehlungen des 8. Treffens des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses EU-Aserbaidschan vom 12. September 2007,
- - in Kenntnis der Abschlusserklärung und der Empfehlungen des 9. Treffens des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses EU-Georgien vom 26. Juni 2007,
- - unter Hinweis auf die Parlamentswahlen, die vor kurzem in Armenien und Aserbaidschan stattgefunden haben, und auf die Wahlbeobachtungsberichte von OSZE/BDIMR,
- - unter Hinweis auf die Resolution 1781(2007) des UN-Sicherheitsrats zum georgischabchasischen Konflikt und der Ausdehnung des Mandats der UN-Beobachtermission in Georgien,
- - unter Hinweis auf die Erklärungen des Vorsitzes des Rates zur derzeitigen Lage in Georgien (14818/07) und zu der Verurteilung von Eynulla Fatullayev in Aserbaidschan (14809/07),
- - unter Hinweis auf die Initiative von Baku zur Entwicklung einer Zusammenarbeit im Energiebereich und die am 7. November 2006 in Brüssel unterzeichnete Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und Aserbaidschan über eine strategische Partnerschaft im Energiebereich,
- - unter Hinweis auf die Verpflichtung der Europäischen Union zur Förderung der Verwirklichung der UN-Millenniums-Entwicklungsziele und auf den Europäischen Entwicklungskonsens5,
- - unter Hinweis auf die am 12. Dezember 2003 vom Europäischen Rat gebilligte Europäische Sicherheitsstrategie mit dem Titel "Ein sicheres Europa in einer besseren Welt",
- - unter Hinweis auf die Monitoringberichte der Parlamentarischen Versammlung des Europarats,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und der Stellungnahme des Ausschusses für internationalen Handel (A6-0516/2007),
A. in der Erwägung, dass die Europäische Union auf dem Rat "Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen" voim 26. Februar 2001 ihre Bereitschaft erklärt hat, sich politisch verstärkt im Südkaukasus zu engagieren, nach Möglichkeiten zu suchen, wie die Bemühungen um die Verhütung und Lösung von Konflikten in der Region unterstützt werden können, und sich an der Bewältigung von Konfliktfolgen zu beteiligen,
B. in der Erwägung, dass die Eröffnung der Baku-Tbilisi-Kars-Eisenbahnverbindung ein neues Fenster zwischen der Südkaukasusregion, der Türkei und Westeuropa aufstoßen wird, jedoch gleichzeitig die Isolation Armeniens verstärkt und damit gegen die Ziele der ENP verstößt; in der Erwägung, dass die Empfehlungen der hochrangigen Gruppe Verkehr dennoch umgesetzt werden und der Verkehrskorridor Europa-Kaukasus-Asien (TRASECA) die wichtigste transnationale Achse für den Kaukasus bleibt, die alle Länder der Region verbindet,
C. in der Erwägung, dass die Ausdehnung der ENP auf Armenien, Aserbaidschan und Georgien einen weiteren wichtigen Schritt im Engagement der Union in dieser Region bedeutet und damit die notwendigen Voraussetzungen für eine aktive Beteiligung der Europäischen Union im Südkaukasus schafft und den Ländern der Region Möglichkeiten für eine engere Zusammenarbeit mit der Europäischen Union eröffnet; in der Erwägung, dass mehr Anreize erforderlich sind, um Armenien, Aserbaidschan und Georgien dazu zu bewegen, in ihrem Reformeifer nicht nachzulassen,
D. in der Erwägung, dass die ENP auf gemeinsamen Werten und der wirksamen Umsetzung politischer, wirtschaftlicher und institutioneller Reformen beruht mit dem erklärten Ziel der Schaffung eines Raums der guten Nachbarschaft mit starken Demokratien auf der Grundlage funktionierender Marktwirtschaften und von Rechtsstaatlichkeit,
E. in der Erwägung, dass die ENP weiterentwickelt werden muss, damit eine bessere und effizientere Politik der EU gegenüber der Region umgesetzt werden und die Europäische Union den Beitrag zur Sicherheit und Stabilität leisten kann, zu dem sie in der Lage ist; in der Erwägung, dass die Notwendigkeit hervorgehoben werden muss, dass die Europäische Union ein klares Profil und eine starke Präsenz in der Region entwickelt,
F. in der Erwägung, dass die Aufnahme der Länder des Südkaukasus in die ENP auch eine größere Verantwortung und mehr Pflichten für diese Länder bedeutet; in der Erwägung, dass gut nachbarliche Beziehungen und regionale Zusammenarbeit grundlegende Elemente der ENP sind,
G. in der Erwägung, dass eine friedliche Lösung des Konflikts in Bergkarabach, der die Beziehungen zwischen Armenien und Aserbaidschan belastet, und der innenpolitischen Konflikte in Georgien in Abchasien und Südossetien wichtig für die Stabilität in den EU-Nachbarländern sowie für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung im Südkaukasus ist,
H. in der Erwägung, dass die Frage einer weiteren Internationalisierung der ungelösten postsowjetischen Konflikte eines der Hauptthemen der Beziehungen EU-Russland sein muss, um die Probleme der gemeinsamen Nachbarländer effektiver anzugehen,
I. in der Erwägung, dass die Bedeutung der Region für ein nutzbringendes Engagement der Europäischen Union nicht nur mit ihrer geografischen Lage als Transitregion für Energielieferungen aus Mittelasien nach Europa zu tun hat, sondern auch auf dem gemeinsamen Interesse aller Beteiligten an der Entwicklung der Region zur Stärkung von Demokratie, Wohlstand und Rechtsstaatlichkeit und folglich an der Schaffung eines tragfähigen Rahmens für die regionale und interregionale Entwicklung und Zusammenarbeit im Südkaukasus beruht,
J. in der Erwägung, dass die Region zunehmend Schauplatz eines Wettstreits zwischen den strategischen Interessen verschiedener wichtiger geopolitischer Akteure geworden ist; in der Erwägung, dass die Aktionspläne für die individuelle Partnerschaft, die alle drei Länder mit der NATO verbindet, das Bündnis zu einem neuen Akteur in der Region macht,
K. in der Erwägung, dass der Dialog und die Koordinierung zwischen der Europäischen Union, Russland und den Vereinigten Staaten dazu beitragen könnten, die Demokratie zu fördern, die Energiesicherheit zu erhöhen und die regionale Sicherheit im Südkaukasus zu verbessern,
L. in der Erwägung, dass Georgien und Armenien in den vergangenen Jahren ein starkes Wirtschaftswachstum zu verzeichnen hatten und dass Aserbaidschan zu den weltweit am schnellsten wachsenden Volkswirtschaften zählt und sein BIP 2006 vor allem auf Grund seiner Erdgas- und Erdölvorkommen um 34,5 % gewachsen ist; in der Erwägung, dass ungeachtet dieser Wachstumsraten die Gesellschaften in den drei Ländern von weiterhin großer Armut und hoher Arbeitslosigkeit, einem begrenzten Zugang zu grundlegenden sozialen Leistungen, einem niedrigen Einkommen und einer ungleichen Verteilung dieses Einkommens geprägt sind,
M. in der Erwägung, dass im Südkaukasus ein destabilisierendes Wettrüsten stattfindet, das durch den Aufbau von Militärarsenalen in einem nie zuvor dagewesenen Ausmaß gekennzeichnet ist,
Armenien, Aserbaidschan und Georgien im Rahmen der ENP
- 1. begrüßt die Einbeziehung Armeniens, Aserbaidschans und Georgiens in die ENP sowie die Annahme bilateraler ENP-Aktionspläne durch die jeweiligen Kooperationsräte am 14. November 2006 und bringt seine Unterstützung für die anhaltenden Anstrengungen zu ihrer Umsetzung zum Ausdruck, in deren Prozess alle Beteiligten einbezogen werden sollten;
- 2. betont, dass bei dem politischen Konzept für diese drei Länder des Südkaukasus nicht die besonderen Charakteristika dieser drei Staaten außer acht gelassen werden dürfen; unterstützt die vorgesehene Differenzierung bei der Anwendung der ENP-Maßnahmen auf die betroffenen Länder und betont, dass die Beziehungen der Europäischen Union zu diesen drei Ländern im Einklang mit ihren jeweiligen Leistungen bei der Umsetzung der ENP-Aktionspläne gestärkt werden sollten;
- 3. verweist auf die geopolitische Lage Armeniens, Georgiens und Aserbaidschans im Verhältnis zu Russland, dem Iran und der Türkei sowie auf das wachsende Interesse anderer Wirtschaftsmächte, wie etwa Russlands, der Vereinigten Staaten und Chinas, an dieser Region; hält es daher für besonders wichtig, dass der Zusammenarbeit mit dem Südkaukasus, nicht zuletzt in energiepolitischen Angelegenheiten, äußerste Priorität eingeräumt wird;
- 4. bekräftigt erneut, dass die Hauptziele der Europäischen Union in der Region darin bestehen die Entwicklung der Länder des Südkaukasus zu offenen, friedlichen, sicheren und stabilen Staaten zu fördern, die in der Lage sind, zu gut nachbarschaftlichen Beziehungen in der Region und zur regionalen Stabilität beizutragen und bereit sind, die europäischen Werte zu teilen und eine institutionelle und rechtliche Interoperabilität untereinander und mit der Europäischen Union zu entwickeln fordert die Europäische Union auf, um diese Ziele zu erreichen, eine Regionalpolitik für den Südkaukasus zu entwickeln, die gemeinsam mit den Ländern in der Region, flankiert durch individuelle bilaterale Maßnahmen verwirklicht werden soll;
- 5. betont, dass die ENP geschaffen wurde, um durch eine schrittweise Ausweitung des Raums der Demokratie, des Wohlstands und der Sicherheit Trennlinien in Europa zu vermeiden fordert die Europäische Union und die Länder des Südkaukasus auf, durch Partnerschaften, Entsendung und andere verfügbare Hilfsprogramme das umfangreiche Fachwissen, die umfangreiche Sachkenntnis und die Erfahrungen zu nutzen, die die neuen Mitgliedstaaten bei der Reform ihrer Gesellschaften und Volkswirtschaften im Rahmen der Prozesse der Vorbereitung auf den Beitritt, des Beitritts und der Integration in die Europäische Union gewonnen haben, insbesondere was den Ausbau des Grenzschutzes und der Zollbehörden sowie die Entwicklung der regionalen Zusammenarbeit zwischen diesen Behörden betrifft;
- 6. betont, dass die Bewertungen und die Finanzierung im Rahmen der ENP eingesetzt werden müssen, um die Schaffung von institutionellen und organisatorischen Strukturen, die Achtung der Menschenrechte, die Rechtsstaatlichkeit, die Demokratisierung und die regionale Zusammenarbeit zu fördern; bekräftigt die Notwendigkeit weiterer entschlossener Maßnahmen seitens der Europäischen Union, um eine echte regionale Zusammenarbeit und Integration zu fördern; fordert die Kommission auf, regelmäßig über die Fortschritte beim Prozess der regionalen Zusammenarbeit Bericht zu erstatten und ihre Strategien und Instrumente entsprechend anzupassen erwartet die Entwicklung zunehmender konstruktiver Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den verschiedenen Akteuren, speziell der Zivilgesellschaft, in den Partnerländern, um den Prozess der ENP dynamischer und transparenter zu machen;
- 7. nimmt zur Kenntnis, dass Aserbaidschan auf Grund des raschen und nachhaltigen Wachstums seines BIP nun selbst Entwicklungshilfe leistet, während internationale Geber ihre Tätigkeit in dem Land merklich zurückgefahren haben; schlägt vor, dass die Europäische Union sich auf den Transfer von Knowhow und bewährten Verfahren im Rahmen von Partnerschaften sowie TAIEX- und Sigma-Programmen (im Rahmen des ENPI) konzentrieren sollte;
- 8. vertritt die Ansicht, dass die Handelspolitik ein entscheidendes Element für die Gewährleistung von politischer Stabilität und wirtschaftlicher Entwicklung ist, durch die eine Verringerung der Armut im Südkaukasus erreicht werden kann, und dass sie entscheidend für die weitere Vertiefung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Südkaukasus ist; betont, dass soziale Aspekte bei der Handelspolitik berücksichtigt werden müssen;
- 9. unterstützt die Initiative der Kommission, eine Durchführbarkeitsstudie zu erstellen, in der die Möglichkeit eines Freihandelsabkommens mit Georgien und Armenien geprüft wird ist der Auffassung, dass ein solches Abkommen allen Beteiligten zum Vorteil gereichen wird; fordert die Kommission und den Rat auf, bis dahin Maßnahmen umzusetzen durch die sichergestellt wird, dass Armenien, Georgien und Aserbaidschan maximal vom Allgemeinen Präferenzsystem profitieren; unterstreicht die Bedeutung einer Mitgliedschaft Aserbaidschans in der WTO für den weiteren Ausbau der bilateralen Handelsbeziehungen und fordert die aserbaidschanischen Staatsorgane aus diesem Grund auf, weiterhin daran zu arbeiten, die noch bestehenden Hindernisse für den Beitritt des Landes zur WTO wie hohe Zölle, mangelnde Transparenz und Durchsetzung der Handelsgesetze, Korruption und fehlende Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums zu beseitigen; fordert die Kommission auf, Aserbaidschan bei dem Prozess des Beitritts des Landes zur WTO weiter zu unterstützen;
- 10. stellt fest, dass Georgien aufgrund des russischen Wirtschaftsembargos, das vor mehr als einem Jahr verhängt wurde und das dazu geführt hat, dass traditionelle Märkte für georgische Waren nicht mehr zugänglich sind, so dass eine Reihe von Bürgern ihren Lebensunterhalt verloren haben, massiv unter Druck geraten ist; betont, dass der rasche Abschluss eines Freihandelsabkommens mit Georgien auch deswegen wichtig ist, um die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Georgien zu stärken und das Land von den Auswirkungen des russischen Embargos zu entlasten;
- 11. hebt hervor, dass alle drei Staaten ihre Bemühungen zur Verringerung der Armut fortsetzen und am Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung festhalten werden müssen; schlägt vor, wirksame Maßnahmen zur Verringerung der sozialen Polarisierung zu verabschieden und den Zugang zu den Systemen der sozialen Sicherheit zu gewährleisten fordert die Kommission auf, die drei Länder weiter dabei zu unterstützen ihre nationalen Fähigkeiten zur Verbesserung und zur Umsetzung von Strategien zur Verringerung der Armut zu stärken;
- 12. ist davon überzeugt, dass die ENP einen ausgezeichneten Rahmen für die regionale und subregionale Zusammenarbeit bietet, damit im Südkaukasus und im Schwarzmeerraum ein echter Raum der Stabilität und der Demokratie geschaffen werden kann; ist der Ansicht, dass ein differenziertes bilaterales Konzept für die drei Länder des Südkaukasus nicht ohne eine globale multilaterale Dimension bestehen kann, die zur Entwicklung der regionalen Zusammenarbeit führt; das Europäische Parlament:
- - misst der aktiven Teilnahme und Einbeziehung von Armenien, Aserbaidschan und Georgien bei der Umsetzung der Schwarzmeersynergie und der damit im Zusammenhang stehenden Vorhaben besondere Bedeutung zu;
- - befürwortet die Vertiefung eines regelmäßigen politischen Dialogs zwischen der Europäischen Union und Armenien, Aserbaidschan und Georgien;
- - begrüßt die Tatsache, dass sich Georgien und Armenien den meisten Erklärungen und Standpunkten der Europäischen Union hinsichtlich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik weitgehend anschließen, und unterstützt die Entscheidung, Aserbaidschan in gleicher Weise einzubinden;
- - fordert die drei Länder nachdrücklich auf, von der Europäischen Union finanzierte grenzüberschreitende Programme und Projekte zur Wiederaufnahme des Dialogs, zum Aufbau des Vertrauens zwischen den Parteien und zur Lösung regionaler Probleme nicht zu verhindern oder mit einem Veto zu unterbinden;
- - fordert eine wirksamere Zusammenarbeit zwischen den drei Ländern im Rahmen des Regionalen Umweltzentrums für den Kaukasus;
- - fordert eine Verstärkung der Zusammenarbeit in den Bereichen der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, insbesondere bei Fragen der Grenzkontrolle, von Migration und Asyl, der Bekämpfung des organisierten Verbrechens, des Menschen- und Drogenhandels, der illegalen Einwanderung, des Terrorismus und der Geldwäsche;
- - fordert die Kommission auf, Maßnahmen der Mitgliedstaaten, die bereits an der Lösung regionaler Konflikte beteiligt sind, zu koordinieren und zu unterstützen; Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit
- 13. lobt die internen politischen und institutionellen Reformen, die Armenien im Anschluss an die Verfassungsreform und im Rahmen der Umsetzung des ENP-Aktionsplans durchgeführt hat; ermutigt die armenischen Staatsorgane, diesen Weg fortzusetzen und bei der Stärkung demokratischer Strukturen, der Rechtsstaatlichkeit und dem Schutz der Menschenrechte weitere Fortschritte zu erzielen; fordert, insbesondere bei der Schaffung einer unabhängigen Justiz, beim Vorantreiben von Reformen bei der Polizei, bei den Beamten und bei der Kommunalverwaltung, bei der Bekämpfung der Korruption und bei der Schaffung einer tatkräftigen Bürgergesellschaft weitere Anstrengungen zu unternehmen; nimmt die Erklärung der Internationalen Wahlbeobachtungsmission zur Kenntnis, dass die Parlamentswahlen im Mai 2007 weitgehend internationalen Verpflichtungen entsprochen haben; vertraut darauf, dass die armenischen Staatsorgane in Bezug auf noch offene Fragen eng mit der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und dem Europarat zusammenarbeiten werden, um die bereits erreichten Standards weiter zu verbessern und die Abhaltung freier und gerechter Präsidentschaftswahlen am 19. Februar 2008 zu gewährleisten unterstützt generell einen konstruktiven Dialog zwischen der Regierung und der Opposition, damit der Pluralismus als Kernelement der Demokratie gestärkt wird fordert die armenischen Staatsorgane ferner auf, Anschuldigungen von Gewalt und Misshandlung in Polizeigewahrsam sowie in Strafvollzugseinrichtungen und im Hinblick auf Korruption und Verstöße gegen die Meinungsfreiheit zu untersuchen;
- 14. bekräftigt seine ernsthafte Besorgnis angesichts der Verschlechterung der Situation der Menschenrechte und der Freiheit der Medien in Aserbaidschan; fordert die aserbaidschanischen Staatsorgane auf, die Freiheit der Medien zu gewährleisten; begrüßt in diesem Zusammenhang die vom Präsidenten erlassene Amnestie vom 28. Dezember 2007, nach der sechs Journalisten aus der Haft entlassen wurden, und fordert die aserbaidschanischen Staatsorgane auf unverzüglich alle inhaftierten Journalisten freizulassen der Schikanierung von Journalisten, vor allem in Form der missbräuchlichen Anwendung strafrechtlicher Gesetze zum Schutz gegen Verleumdung, ein Ende zu setzen und ein Moratorium für die weitere Anwendung von Strafgesetzen wegen Verleumdung zu erklären und mit diesen Schritten zu zeigen, dass sie sich der Meinungsfreiheit verpflichtet fühlen; erwartet, dass die aserbaidschanischen Staatsorgane den Empfehlungen der Vendig-Kommission des Europarates folgen und mit Blick auf die Wahlen im Jahr 2008 die Versammlungsfreiheit gewährleisten und die Aktivitäten der politischen Parteien nicht behindern und dass sie dafür sorgen, dass die OSZE-Standards vollständig eingehalten werden fordert die aserbaidschanischen Staatsorgane ferner auf, die Ausübung von Gewalt durch die Polizei zu verhindern und allen Vorwürfen von Misshandlungen in Gewahrsam befindlicher Personen nachzugehen; bekräftigt die Bereitschaft der Europäischen Union, Aserbaidschan bei der Umsetzung der Reformen im Zusammenhang mit der Achtung der Menschenrechte und der Demokratie zu unterstützen
- 15. nimmt die weit reichenden Reformen zur Kenntnis, die die georgische Regierung nach der Rosenrevolution durchgeführt hat; ermahnt zu weiteren Fortschritten im Hinblick auf eine pluralistische Staatsführung und den Dialog zwischen Regierung und Opposition, Rechtsstaatlichkeit und Einhaltung der Menschenrechtsverpflichtungen, insbesondere was die Unabhängigkeit der Justiz, keine Tolerierung polizeilicher Gewalt, eine Reform der Strafjustiz sowie die Verbesserung der Haftbedingungen betrifft fordert die georgischen Staatsorgane auf, die Eigentumsrechte, die Versammlungsfreiheit, die Meinungsfreiheit, die Minderheitenrechte gemäß den Grundsätzen des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten und die Freiheit der Medien zu respektieren; erwartet, dass Georgien die Ziele des ENP-Aktionsplans und die Empfehlungen des Europarats erfüllt, was die langfristige Nachhaltigkeit der demokratischen Regierungsführung betrifft, unter besonderer Berücksichtigung des Respekts von Pluralismus und Opposition, integrierter Mechanismen der Gewaltenteilung sowie institutioneller Reformen;
- 16. bekräftigt seine fortgesetzte Unterstützung der Bestrebungen Georgiens, politische und wirtschaftliche Reformen einzuführen, einschließlich der Reform des Wahlkodex, und seine demokratischen Einrichtungen zu stärken und auf diese Weise ein friedliches und wohlhabendes Georgien zu schaffen, das in der Lage ist, zur Stabilität sowohl in der Region als auch im übrigen Europa beizutragen; äußert sich zutiefst besorgt über die politischen Entwicklungen in Georgien im November 2007, die zu einem gewalttätigen und brutalen Vorgehen der Polizei gegen friedliche Demonstrationen, zur Schließung unabhängiger Medienvertretungen und zur Verhängung des Ausnahmezustands eskalierten begrüßt die generelle Einschätzung der internationalen Wahlbeobachtungsmission, dass die Präsidentschaftswahlen vom 5. Januar 2008 im wesentlichen den meisten Verpflichtungen und Standards der OSZE und des Europarates für demokratische Wahlen entsprochen haben; ist der Auffassung, dass zwar erhebliche Fragen aufgeworfen wurden, die dringend beantwortet werden müssen, dass diese Wahlen jedoch die ersten echten Präsidentschaftswahlen darstellten, in denen das georgische Volk seinen politischen Willen zum Ausdruck bringen konnte; fordert alle politischen Kräfte in Georgien auf, nach einer demokratischen politischen Kultur zu streben, in der politische Gegner respektiert werden und ein konstruktiver Dialog ausgerichtet wird auf die Unterstützung und Festigung der zerbrechlichen demokratischen Einrichtungen Georgiens; fordert die georgischen Staatsorgane auf, die in dem Vorabbericht der internationalen Wahlbeobachtungsmission festgestellten Mängel vor den Parlamentswahlen, die im Frühjahr 2008 stattfinden sollen, zu beseitigen
- 17. begrüßt den friedlichen Verlauf der Präsidentschaftswahlen vom 5. Januar 2008 und betrachtet dies als weiteren Schritt hin zu einer Demokratisierung der georgischen Gesellschaft und zum Aufbau und der Festigung der demokratischen Institutionen in Georgien; erwartet, dass der neu gewählte Präsident dazu die erforderlichen Schritte für einen konstruktiven Dialog mit der Opposition unternimmt; ist jedoch besorgt angesichts des gesamten Ablaufs des Wahlkampfes, der in einem stark polarisierten Umfeld stattfand, das gekennzeichnet war durch mangelndes Vertrauen und zunehmende Vorwürfe, es sei Gewalt ausgeübt worden, sowie durch die bewusste Überschneidung der offiziellen Tätigkeit des ehemaligen Präsidenten mit dem Wahlkampf, die dazu beigetragen hat, dass keine gleichen Bedingungen herrschten; fordert die georgischen Staatsorgane auf, allen Vorwürfen über die Wahlen angemessen und unverzüglich nachzugehen; fordert die georgischen Staatsorgane auf, die Anmerkungen der internationalen Beobachter angemessen zu berücksichtigen, damit alle angesprochenen Probleme gelöst werden können, und die bevorstehenden allgemeinen Wahlen angemessen und gründlich vorzubereiten; fordert die Opposition auf sich verantwortungsbewusst zu verhalten, die Wahlergebnisse anzuerkennen und sich in den demokratischen Institutionen Georgiens konstruktiv in die politische Debatte einzubringen;
- 18. betont, dass die klare Verpflichtung von Armenien, Aserbaidschan und Georgien zur Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten von erheblicher Bedeutung für die Gestaltung ihrer künftigen Beziehungen zur Europäischen Union ist; erwartet, dass diese Länder die diesbezüglichen Ziele des ENP-Aktionsplans und der Empfehlungen des Europarats erfüllen; fordert die Kommission auf, die Einrichtung von Unterausschüssen für Menschenrechte mit allen drei Ländern auszuhandeln;
- 19. erwartet, dass die Staatsorgane von Armenien, Aserbaidschan und Georgien im Vorfeld ihrer jeweiligen Wahlen im Jahr 2008 die Meinungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit sowie die Freiheit der Medien sicherstellen; hebt hervor, dass die Fähigkeit dieser Länder, einen fairen und ausgewogenen Zugang sowohl zu öffentlichen als auch zu privaten Medien zu gestatten und ihre Wahlen im Einklang mit internationalen Standards abzuhalten, von zentraler Bedeutung für die weitere Vertiefung ihrer Beziehungen zur Europäischen Union ist;
- 20. begrüßt die Entscheidung, Polen die Aufgabe zu übertragen, im Vorfeld der Wahlen im Januar 2008 im Namen der Europäischen Union in der Medienfrage zwischen der georgischen Regierung und der Opposition zu vermitteln; ist der Auffassung, dass das Engagement der neuen Mitgliedstaaten, die enge kulturelle und historische Bindungen zu der Region haben, von großer Bedeutung ist;
- 21. betont, wie wichtig es ist, dass die Bürgergesellschaft unterstützt wird und sich frei entfalten kann und dass durch die Förderung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit Kontakte zwischen den Menschen entwickelt werden; fordert die Kommission auf, die Möglichkeiten des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte beispielsweise für die Überwachung der Umsetzung der ENP voll auszuschöpfen; betont dass der ENP-Prozess auch die Zusammenarbeit und Konsultation mit der Bürgergesellschaft und speziell die Beobachtung seiner Umsetzung umfassen muss; fordert die Kommission nachdrücklich auf, durch die Schaffung konkreter Mechanismen für die Konsultation mit der Bürgergesellschaft mit gutem Beispiel voranzugehen betont, wie wichtig es ist, dafür zu sorgen, dass die Mittel fair und ohne politisch motivierte Einwirkung des Staates verteilt werden; fordert die Kommission auf auch Leitlinien für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bezüglich ihrer spezifischen Rolle bei der Durchführung der ENP-Aktionspläne auszuarbeiten;
- 22. betont, wie wichtig die Zusammenarbeit im Bereich der Reisefreiheit zwischen der Europäischen Union und ihren Nachbarstaaten ist; fordert die Kommission und den Rat auf darauf hinzuarbeiten, dass der Unterausschuss Justiz, Freiheit und Sicherheit in Bezug auf Georgien so rasch wie möglich seine Arbeit aufnehmen kann, und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit Verhandlungen über Rückübernahme- und Visaerleichterungsabkommen zwischen der Europäischen Union und Georgien sowie für die Unterzeichnung eines Partnerschaftsabkommens mit der Europäischen Union im Bereich der Mobilität aufgenommen werden; betont, dass diesbezügliche Verzögerungen sich negativ auf die innenpolitischen Konflikte in Georgien auswirken, und nimmt die Schwierigkeiten zur Kenntnis, die durch den Beschluss der russischen Regierung hervorgerufen wurden, in Abchasien und Südossetien lebenden Personen russische Reisepässe auszustellen; befürwortet die Aufnahme von Verhandlungen über derartige Abkommen mit Armenien und Aserbaidschan; ermutigt die Mitgliedstaaten, die Zusammenarbeit zu verstärken, um die Effizienz der konsularischen Dienste in den Ländern des Südkaukasus zu verbessern und die Einrichtung gemeinsamer Visumantragstellen zu beschleunigen; befürwortet, dass im Rahmen der Entwicklung eines globalen Ansatzes zur Migration in Ost- und Südosteuropa die Möglichkeit ergänzender Initiativen geprüft wird;
- 23. fordert die Kommission auf, die Präsenz nichtstaatlicher europäischer Organisationen in Armenien, Aserbaidschan und Georgien auch unter finanziellem Gesichtspunkt zu unterstützen damit sie ihr Wissen und ihre Erfahrung im Zusammenhang mit der Schaffung einer funktionsfähigen Zivilgesellschaft verbreiten können;
- 24. fordert die Kommission auf, alles in ihren Kräften Stehende zu tun, um nichtstaatliche Organisationen und Vertreter der Zivilgesellschaft der drei Länder des Südkaukasus zusammenzubringen um den Dialog zu erleichtern, das gegenseitige Verständnis zu fördern und die Probleme der Region grundlegend anzugehen; fordert die Staatsorgane der betroffenen Länder auf, eine solche Initiative nicht zu behindern;
- 25. betont, dass Reiseerleichterungen von der Sicherung der Grenzen abhängig sind, und begrüßt die Initiative der Kommission, die regionale Zusammenarbeit im Südkaukasus im Bereich einer integrierten Grenzkontrolle zu fördern; weist mit Nachdruck darauf hin dass die Visavorschriften beim kleinen Grenzverkehr wirksam gelockert werden müssen ist sich bewusst, dass guter Wille auf beiden Seiten eine Voraussetzung für Zusammenarbeit entlang der gesamten Grenze Georgiens mit Russland ist; betont, dass Transparenz beim Haushalt und bei den Einnahmen wichtig ist und dass dafür gesorgt werden muss, dass die Regierung dem Bürger gegenüber Rechenschaft über die Ausgaben ablegt;
- 26. fordert alle drei Länder auf, ihre Anstrengungen im Kampf gegen die Korruption und zur Herstellung günstiger Rahmenbedingungen für Investitionen und Unternehmen zu verstärken weist nachdrücklich darauf hin, wie wichtig Haushaltstransparenz ist, damit die Rechenschaftspflicht der Regierung bei öffentlichen Ausgaben gewährleistet ist; betont dass die Entwicklung von Eigentumsrechten von ausschlaggebender Bedeutung für die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen und für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung ist; befürwortet die Förderung marktwirtschaftlicher Reformen, mit denen die Wettbewerbsfähigkeit gesteigert und der Privatsektor konsolidiert werden soll; plädiert für eine Harmonisierung und weitere Intensivierung von Liberalisierungsmaßnahmen im Einklang mit den Grundsätzen der WTO; weist mit Nachdruck darauf hin, dass gewährleistet werden muss, dass Wirtschaftsreformen mit angemessenen sozialen Maßnahmen einhergehen;
- 27. fordert die Staatsorgane aller drei Länder auf, dafür zu sorgen, dass Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption nicht zu politischen Zwecken eingesetzt werden und dass Untersuchungs-, Straf- und Gerichtsverfahren fair und transparent ablaufen;
- 28. stellt fest, dass die ungelösten postsowjetischen Konflikte und die dadurch entstandene Unsicherheit zu einer Aufstockung der Militärausgaben in den Staaten der Region geführt haben, was sich wiederum negativ auf deren wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung ausgewirkt hat; fordert die Staaten in der Region daher auf der Aufstockung ihrer Militärausgaben Einhalt zu gebieten;
Friedliche Lösung von Konflikten
- 29. ist der Auffassung, dass die friedliche Lösung der ungelösten postsowjetischen Konflikte von ausschlaggebender Bedeutung für politische Stabilität und wirtschaftliche Entwicklung im Südkaukasus und in der Großregion ist; betont, dass die Europäische Union einen wichtigen Beitrag zur Kultur des Dialogs und des Verständnisses in der Region und zur Gewährleistung der Umsetzung der oben erwähnten Resolution 1325(2000) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen leisten muss befürwortet den Einsatz von grenzübergreifenden Programmen und einen Dialog zwischen den Bürgergesellschaften als Instrumente zur Konfliktbewältigung und Vertrauensbildung über Trennlinien hinweg; begrüßt insbesondere die Bemühungen der Kommission um die Unterstützung von Abchasien und Südossetien und die Verbreitung von Informationen in diesen Gebieten; unterstützt die Initiative des EU-Sonderbeauftragten für den Südkaukasus, Peter Semneby, Informationsbüros in beiden Gebieten zu eröffnen; fordert die Kommission und den Sonderbeauftragten Peter Semneby auf, diese Unterstützung und Verbreitung von Informationen auch auf Bergkarabach auszuweiten;
- 30. lehnt alle Bestrebungen ausländischer Kräfte ab, die darauf abzielen, ausschließliche Einflusssphären zu schaffen; fordert einen konstruktiven Ansatz gegenüber allen Ländern in den gemeinsamen Nachbargebieten und fordert Russland eindringlich auf, sich einem Engagement der Europäischen Union bei der Konfliktbewältigung und Frieden erhaltenden Operationen im Südkaukasus nicht zu widersetzen;
- 31. stellt fest, dass der Widerspruch zwischen dem Grundsatz der Selbstbestimmung und dem Grundsatz der territorialen Integrität die ungelösten postsowjetischen Konflikte in der Region des Südkaukasus immer wieder schürt; ist der Auffassung, dass dieses Problem nur durch Verhandlungen auf der Grundlage der in der Charta der Vereinten Nationen und der Schlussakte von Helsinki verankerten Grundsätze sowie im Rahmen der regionalen Integration bewältigt werden kann; stellt fest, dass dieser Prozess nicht ohne die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft stattfinden kann, und fordert die Europäische Union auf, diesbezüglich Maßnahmen zu ergreifen; ist darüber hinaus der Ansicht, dass die Verbesserung der Beziehungen zwischen den Volksgruppen auf der Grundlage der europäischen Standards und die Stärkung der Rechte der Minderheiten mit Blick auf die Intensivierung des sozialen Zusammenhalts der Staaten im Südkaukasus von wesentlicher Bedeutung sind, wenn eine Verhandlungslösung für die Konflikte in der Region gefunden werden soll;
- 32. bekräftigt seine bedingungslose Unterstützung für die territoriale Integrität und die Unverletzbarkeit der international anerkannten Grenzen von Georgien und unterstützt die anhaltenden Bemühungen der georgischen Staatsorgane um eine Beilegung der internen Konflikte in Abchasien und Südossetien; bedauert jedoch die anhaltende aggressive Rhetorik der Beteiligten in Bezug auf diesen Konflikt und unterstützt den Aufruf des UN-Generalsekretärs Ban Kimoon, verstärkte Anstrengungen zu unternehmen damit es nicht zu einem Wiederaufflammen der Feindseligkeiten in Abchasien kommt; fordert die Parteien auf, voll und ganz auf Dialog und Verhandlungen zu setzen, damit eine endgültige Lösung des Konflikts in Südossetien erreicht werden kann; fordert die faktisch zuständigen Behörden auf, im Einklang mit der oben genannten Resolution 1781(2007) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen sichere Bedingungen für die Rückkehr der Vertriebenen zu gewährleisten und die Unveräußerlichkeit der Eigentumsrechte in den Konfliktgebieten zu respektieren; betont dass die Erzielung zufriedenstellender Lösungen für grundlegende Menschenrechtsfragen wie die der Rückkehr der Vertriebenen, der Rückerstattung ihres Eigentums und der ordnungsgemäßen Untersuchung von Kriegsverbrechen und Fällen von Vermissten durch alle Seiten ausschlaggebend für jegliche dauerhafte Beilegung des Konflikts ist; fordert alle Parteien auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren begrüßt das erste Treffen zwischen hochrangigen georgischen und abchasischen Beamten, das nach einer langen Pause stattgefunden hat;
- 33. ist der Auffassung, dass eine weitere Verzögerung bei der Beilegung des Konflikts um Bergkarabach keiner der betroffenen Seiten nutzen, jedoch die regionale Stabilität gefährden und den regionalen politischen und wirtschaftlichen Fortschritt behindern wird bekräftigt seine Achtung und Unterstützung der territorialen Integrität und aller international anerkannten Grenzen Aserbaidschans und sowie des Rechts auf Selbstbestimmung im Einklang mit der UN-Charta und der Schlussakte von Helsinki; fordert Armenien und Aserbaidschan nachdringlich auf, alle Möglichkeiten einer friedlichen Lösung des Konflikts in Bergkarabach zu nutzen; bekräftigt seine nachdrückliche Unterstützung der Minsker Gruppe der OSZE, bedauert jedoch, dass bei den Verhandlungen keinen nennenswerten Fortschritte erzielt wurden; fordert die Parteien auf, die anhängigen Resolutionen des UN-Sicherheitsrats anzuwenden, speziell es allen Flüchtlingen und Vertriebenen zu ermöglichen, in Sicherheit und Würde in ihre Häuser zurückzukehren; warnt vor jeder Art von militanter und provokativer Rhetorik, die den Verhandlungsprozess untergraben könnte;
- 34. bedauert, dass Bemühungen, die drei Länder der Region näher zusammenzubringen, dadurch behindert werden, dass ungelöste postsowjetische Konflikte, die auf Gebietsansprüche und Separatismus zurückgehen, andauern; weist mit Nachdruck darauf hin, dass Konfliktzonen oft als sicheres Gebiet für organisierte Kriminalität, Geldwäsche, illegalen Drogenhandel und Waffenschmuggel genutzt werden;
- 35. mahnt die zuständigen Staatsorgane, dass Flüchtlinge und Vertriebene in Konflikten nicht instrumentalisiert werden dürfen; fordert entschlossene Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen und der sozialen Situation der Vertriebenen, bevor ihnen ihr Menschenrecht, nach Hause zurückzukehren, schließlich gewährt wird;
- 36. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Bemühungen Armeniens, Aserbaidschans und Georgiens zur Bewältigung der Lage der Flüchtlinge und Vertriebenen weiterhin finanziell zu unterstützen, indem sie dabei helfen, Gebäude zu renovieren und Straßen, Wasser- und Energieversorgungsstrukturen, Krankenhäuser und Schulen zu bauen, damit diese Gruppen sich wirksamer integrieren können, wobei die Entwicklung der Regionen, in denen sie leben, vorangetrieben werden soll, ohne dass die lokale Bevölkerung, die oft ebenfalls unterhalb der Armutsgrenze lebt, vergessen werden darf; weist mit Nachdruck darauf hin, wie wichtig es ist, sich mit dem Problem der zahlreichen Landminen zu befassen, die noch von dem Konflikt um Bergkarabach herrühren, und die nach wie vor Menschen verletzen und gelegentlich töten
- 37. fordert die wichtigsten Akteure in der Region auf, sich konstruktiv an der Lösung ungelöster postsowjetischer Konflikte in der Region zu beteiligen und Schritte zur Normalisierung ihrer Beziehungen zu ihren Nachbarn zu unternehmen; fordert die Türkei erneut auf, sich ernsthaft und intensiv um eine Lösung der derzeitigen Streitigkeiten mit allen ihren Nachbarn im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen, einschlägigen Resolutionen des UN-Sicherheitsrats und anderen einschlägigen internationalen Übereinkommen zu bemühen, wozu auch eine ehrliche und offene Diskussion über Ereignisse in der Vergangenheit gehört; wiederholt seine Forderung an die türkische und an die armenische Regierung, den Prozess der Aussöhnung sowohl für die Gegenwart als auch für die Vergangenheit einzuleiten, und fordert die Kommission auf, diesen Prozess zu erleichtern, indem sie die regionale Zusammenarbeit im Rahmen der ENP und der Politik der Schwarzmeer-Synergie nutzt; fordert die Kommission und den Rat auf, die Frage der Öffnung der türkischen Grenze zu Armenien gegenüber den Staatsorganen dieser beiden Länder aufzugreifen;
- 38. schlägt die Einrichtung einer 3+3-Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit im Südkaukasus vor, der auf der einen Seite die drei südkaukasischen Staaten und auf der anderen Seite die Europäische Union, die Vereinigten Staaten und Russland angehören sollen und die sich vor allem mit dem geeigneten Rahmen befassen soll, innerhalb dessen die ungelösten postsowjetischen Konflikte in der Region gelöst werden können;
Zusammenarbeit in den Bereichen Energie und Verkehr
- 39. misst der Inbetriebnahme der Gaspipeline Baku-Tbilisi-Erzurum und der Ölpipeline Baku-Tbilissi-Ceyhan große Bedeutung bei und betont, wie wichtig die Vorhaben der transkaspischen Energiekorridore sind, die zur Entwicklung von Wirtschaft und Handel in der Region beitragen und die allgemeine und technische Sicherheit und Diversifizierung der Energieversorgung und der Transitsysteme von Aserbaidschan und der Kaspischen Senke auf den EU-Markt stärken können; fordert jedoch die betroffenen Länder und die Kommission nachdrücklich auf, Armenien im Einklang mit den Zielen der regionalen Kooperation, die mit der ENP verfolgt werden, in die Vorhaben der Gaspipeline Baku-Tbilisi- Erzurum und der transkaspischen Energiekorridore einzubinden;
- 40. weist mit Nachdruck darauf hin, wie wichtig es ist, die Energiepartnerschaft zwischen der Europäischen Union und Aserbaidschan entsprechend der oben genannten Absichtserklärung vom 7. November 2006 zu intensivieren, und begrüßt die Bereitschaft der Regierung Aserbaidschans sowie der Regierung Georgiens, weiterhin aktiv zur Förderung der marktgestützten Energieversorgung und Transitdiversifizierung in der Region und somit wesentlich zur Energiesicherheit in Europa beizutragen;
- 41. begrüßt den von der genannten hochrangigen Gruppe Verkehr vorgelegten Bericht mit dem Titel "Network for Peace and Development" und die Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 31. Januar 2007 mit dem Titel "Ausdehnung der wichtigsten transeuropäischen Verkehrsachsen auf die Nachbarländer"; bekräftigt seine Unterstützung für die Schaffung neuer Infrastrukturen und nachhaltiger Verkehrskorridore zur Diversifizierung sowohl bei den Lieferanten als auch bei den Transportwegen, beispielsweise für den Energiekorridor, der das Kaspische Meer und den Schwarzmeerraum verbindet, die Nabucco-Erdgaspipeline sowie die Vorhaben INOGATE (Leitungssystem für den Transport von Öl und Gas nach Europa) und TRACECA, die den Schwarzmeerraum und das Kaspische Meer verbinden
- 42. stellt fest, dass eine neue Realität entstanden ist, in der Klimawandel und Versorgungssicherheit Elemente von allergrößter Bedeutung sind: erkennt an, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, eine diversifizierte Versorgung zu schaffen, was nur durch verstärkte Zusammenarbeit mit den Nachbarländern, insbesondere den Ländern in den Regionen des Südkaukasus und Zentralasiens, erreicht werden kann, und fordert eine regionale und interregionale Entwicklung in diesem Bereich; vertritt die Ansicht, dass die Verwirklichung der Diversifizierungsvorhaben im Energiebereich eine der Prioritäten der verstärkten ENP darstellen sollte; fordert ferner eine stärkere Unterstützung für die Verbesserung des Investitionsklimas sowie - basierend auf den Grundsätzen des Vertrags über die Energiecharta - des Regelungsrahmens in den Energiesektoren der Erzeuger- und Transitländer;
- 43. verweist darauf, dass die aserbaidschanischen Erdgas- und Erdölvorkommen voraussichtlich in den nächsten fünfzehn bis zwanzig Jahren ausgebeutet werden können; stellt fest, dass jüngsten Schätzungen zufolge die unter dem Boden des Kaspischen Meers gelegenen Ölfelder etwa 14 Milliarden Barrel enthalten und die Gasressourcen sich auf etwa 850 bis 1370 Mrd. Kubikmeter belaufen; räumt ein, dass Anstrengungen unternommen werden müssen, damit das Land die negativen Folgen, die mit dem Reichtum an Bodenschätzen einhergehen, vermeidet; betont deshalb, wie wichtig nachhaltige Alternativen sowohl unter politischen als auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sind; fordert die aserbaidschanische Regierung auf, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und den erforderlichen gesetzlichen und operativen Rahmen zu schaffen, damit die Hilfe der Europäischen Union im Bereich der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz optimal genutzt werden kann;
- 44. nimmt mit Interesse den Plan der Kommission zur Kenntnis, eine Durchführbarkeitsstudie zu einem möglichen "Nachbarschafts-Energievertrag" durchzuführen; fordert die ENP-Partnerländer in diesem Zusammenhang auf, die internationalen Rechtsnormen und die auf den Weltmärkten eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten;
- 45. unterstützt die Bemühungen der armenischen Regierung um eine vorzeitige Stilllegung des jetzigen Reaktors des Atomkraftwerks Medzamor sowie bei der Suche nach nachhaltigen alternativen Lösungen für die Energieversorgung entsprechend der Forderung der Europäischen Union, bekundet jedoch seine Besorgnis über die Entscheidung der Regierung, einen neuen Reaktor im selben Kraftwerk zu bauen, da es sich in einem erdbebengefährdeten Gebiet befindet, und fordert die armenischen Staatsorgane auf, alternative Lösungen für die Energieversorgung zu finden;
- 46. empfiehlt, bei der Zusammenarbeit im Energiesektor auch den eigenen Energiebedarf und den Nutzen für die Länder zu berücksichtigen, insbesondere was den Zugang zur Energie betrifft; fordert die Kommission auf, zu gewährleisten, dass von der öffentlichen Entwicklungshilfe finanzierte Energievorhaben im Rahmen des ENPI sich unmittelbar auf die Armutslinderung auswirken und der Bevölkerung vor Ort zugute kommen. fordert die Kommission auf, die Bemühungen der drei Länder zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Erforschung konkreter Lösungen verstärkt zu unterstützen auch durch Technologietransfer, damit sie gegen ineffiziente Energieerzeugung und Verbrauchsmuster vorgehen können;
- 47. nimmt interregionale Initiativen wie das Eisenbahnprojekt Baku-Tbilissi-Kars zur Kenntnis; ist der Auffassung, dass diese Initiative eine bessere wirtschaftliche und politische Integration dieses Teils der Welt in die europäische und internationale Wirtschaft bedeutet und zur Entwicklung der Wirtschaft und des Handels in der Region beitragen wird; betont jedoch, dass das Projekt die bestehende und voll betriebsfähige Eisenbahnverbindung in Armenien übergeht; fordert die südkaukasischen Republiken und die Türkei auf, wirksame Maßnahmen zur regionalen politischen Integration durchzuführen und auf kurzsichtige und politisch begründete regionale Energie- und Verkehrsvorhaben zu verzichten, die gegen die ENP-Grundsätze einer vernünftigen Entwicklung verstoßen;
Sonstiges
- 48. bekräftigt seine Forderung, dass die regelmäßigen Berichte des EU-Sonderbeauftragten für den Süd-Kaukasus, einschließlich des umfassenden Abschlussberichts, der am Ende seiner Mission vorgelegt wird, dem Parlament zur Verfügung gestellt werden;
- 49. begrüßt die Entscheidung der Kommission vom 10. Mai 2007, ihre Delegation in Eriwan auszubauen und bis Ende 2007 eine Delegation in Baku zu eröffnen; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass diese Delegationen ihre Arbeit unverzüglich aufnehmen können;
- 50. hält es für wichtig, die Rolle des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Südkaukasus besser sichtbar zu machen, damit die Kommunikation der Europäischen Union bei ihren Verhandlungen mit den jeweiligen Ländern und ihren Bürgern verbessert wird; ist der Auffassung, dass die aktive Einbeziehung der Zivilgesellschaft in diesem Zusammenhang äußerst wichtig ist;
- 51. fordert die Kommission und den Rat auf, auf der Grundlage der individuellen Leistungen eines Landes neue, verbesserte Abkommen mit den betreffenden Ländern in Erwägung zu ziehen;
- 52. fordert die Parlamente der jeweiligen Länder auf, die Vertretung der parlamentarischen Opposition in ihren Delegationen in den Gemischten Parlamentarischen Ausschüssen zu verstärken, und unterstützt eine vertiefte regionale parlamentarische Zusammenarbeit, einschließlich der Parlamentarischen Versammlung des Schwarzmeerkooperationsrats und der Parlamentarischen Initiative für den Südkaukasus;
- 53. hält es für notwendig, auf die bestehenden multilateralen Organisationen zurückzugreifen um den Austausch zwischen der Europäischen Union und den Ländern des Südkaukasus zu verstärken;
- 54. bekräftigt, dass die Institutionen der Europäischen Union mit anderen bilateralen und multilateralen Akteuren zusammenarbeiten müssen, damit Kohärenz zwischen den Aktionsplänen und den Zusagen an den Europarat, die OSZE, die NATO und die Vereinten Nationen gewährleistet ist;
- 55. betont, wie wichtig der Südkaukasus für die Europäische Union ist und dass die Umsetzung der verschiedenen ENP-Aktionspläne vom Parlament aufmerksam überwacht werden sollte;
- 56. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, Armeniens, Aserbaidschans und Georgiens, den Regierungen der Türkei, der Vereinigten Staaten und der Russischen Föderation sowie dem UN-Generalsekretär zu übermitteln.
- 1 ABl. C 98 E vom 23.4.2004, S. 193.
- 2 Angenommene Texte, P6_TA(2007)0538.
- 3 Angenommene Texte, P6_TA(2007)0413.
- 4 Angenommene Texte, P6_TA(2008)0017.
- 5 ABl. C 46 vom 24.2.2006, S. 1.