Der Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg Stuttgart, 2. April 2019
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Daniel Günther
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Landesregierung von Baden-Württemberg hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates zur effektiven Bekämpfung von sogenannten "Gaffern" zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der 976. Sitzung des Bundesrates am 12. April 2019 aufzunehmen und sie anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Winfried Kretschmann
Entschließung des Bundesrates zur effektiven Bekämpfung von sogenannten "Gaffern"
Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:
- 1. Der Bundesrat stellt fest, dass in den letzten Jahren gesetzgeberische Maßnahmen, wie die Einführung der Strafbarkeit der Behinderung hilfeleistender Personen ( § 323c Absatz 2 StGB) oder des unbefugten Herstellens oder Übertragens einer Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt (§ 201a Absatz 1 Nummer 2 StGB), ergriffen wurden, um dem nachdrücklich zu missbilligenden Verhalten sogenannter "Gaffer" besser entgegentreten zu können. Der Bundesrat begrüßt es, dass insbesondere die Polizei seitdem - trotz der vorrangigen Erledigung anderer Aufgaben in Notsituationen - verstärkt gegen "Gaffer" einschreiten kann.
- 2. Der Bundesrat stellt weiter fest, dass es dennoch bisher nicht gelungen ist, die Missstände, die mit dem "Gaffen" verbunden sind, entscheidend zurückzudrängen.
- 3. Der Bundesrat setzt sich weiterhin für Verbesserungen zur effektiven Bekämpfung von sogenannten "Gaffern" ein.
- 4. Der Bundesrat fordert deshalb den Bundestag auf, sich mit dem bereits durch Beschluss vom 2. März 2018 in den Bundestag eingebrachten "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) - Effektive Bekämpfung von sogenannten "Gaffern" sowie Verbesserungen des Schutzes des Persönlichkeitsrechts von Verstorbenen" (Bundesratsdrucksache 041/18(B) ; Bundestagsdrucksache 19/1594 ) unverzüglich zu befassen und die Strafbarkeitslücke hinsichtlich des unbefugten Filmens oder Fotografierens von verstorbenen Personen zu schließen.
- 5. Der Bundesrat fordert des Weiteren die Bundesregierung auf, dieses Gesetzgebungsvorhaben konstruktiv zu begleiten und damit dem Auftrag im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die 19. Wahlperiode gerecht zu werden, der die Schließung von Schutzlücken des § 201a StGB hinsichtlich bloßstellender Bildaufnahmen von verstorbenen Personen ankündigt.
Begründung:
Seit annähernd einem Jahr liegt dem Bundestag der Gesetzentwurf des Bundesrates "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) - Effektive Bekämpfung von sogenannten "Gaffern" sowie Verbesserungen des Schutzes des Persönlichkeitsrechts von Verstorbenen" (Bundestags-Drucksache 19/1594 vom 11. April 2018) vor. Maßgebliche Schritte auf dem Weg zu einer abschließenden Behandlung durch den Bundestag sind bisher nicht zu erkennen. Auch die Bundesregierung zeigt bisher keine Aktivitäten, um dem Auftrag im Koalitionsvertrag, Schutzlücken des § 201a StGB hinsichtlich bloßstellender Bildaufnahmen von verstorbenen Personen zu schließen, zu entsprechen. Diese Inaktivität sollte zum Anlass genommen werden, auf die Umsetzung des Gesetzentwurfs des Bundesrates zu drängen und damit zu verdeutlichen, dass der Gesetzgeber seinen Beitrag leistet, den mit dem "Gaffen" verbundenen Missständen zu begegnen.