Der Bundesrat hat in seiner 883. Sitzung am 27. Mai 2011 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt die Mitteilung der Kommission zum Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO₂-armen Wirtschaft bis 2050, in der Treibhausgas-Minderungsziele für 2020 bis 2050 genannt sind.
- 2. Der Bundesrat hält eine detaillierte Betrachtung der Emissionsentwicklung in einzelnen Sektoren für grundsätzlich sinnvoll, weist aber darauf hin, dass für die Entwicklung sektorspezifischer Vorgaben und Maßnahmen die damit verbundenen Kosten und Unsicherheiten vertieft untersucht werden müssen. Insbesondere sind auch die Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit der Energieversorgung zu gewährleisten.
- 3. Der Bundesrat unterstreicht die Aussage der Kommission, dass die Auswirkungen von Maßnahmen auf die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Industriezweige weiter beobachtet und analysiert werden müssen. Wenn sich die wichtigsten Konkurrenten der EU nicht in ähnlicher Weise engagieren, sind geeignete Maßnahmen unverzichtbar, um den Risiken der Emissionsverlagerung zu begegnen.
- 4. Der Bundesrat betont, dass durch den Emissionshandel entstehende Wettbewerbsnachteile für die europäische Industrie begrenzt werden müssen. Deshalb lehnt er eine weitere Verknappung der Emissionszertifikate für die dritte Handelsperiode ab. Er betrachtet mit Sorge die Überlegungen, einen Teil der zu versteigernden Emissionszertifikate für die dritte Handelsperiode stillzulegen, und betont, dass jeglicher Eingriff in den bereits laufenden Handel auf Grund der erneuten Beeinträchtigung der Investitionssicherheit höchst problematisch ist. Nach der umfassenden Neugestaltung der Regeln beim Wechsel von der zweiten auf die dritte Handelsperiode ist es nun für die Akzeptanz des Systems unumgänglich, Sicherheit und Berechenbarkeit für die Teilnehmer beizubehalten. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Neubewertung der mit der Kernenergienutzung verbundenen Risiken infolge des schweren Reaktorunglücks in Fukushima zu einer verstärkten Nachfrage nach Emissionsrechten führen wird.
- 5. Um endlich Investitionssicherheit für energieintensive Branchen zu schaffen, fordert der Bundesrat die Kommission auf, die Überarbeitung der Leitlinien für staatliche Umweltschutzbeihilfen zügig abzuschließen und eine weitreichende Kompensation für die Strompreiserhöhungen infolge des Emissionshandels zu ermöglichen.
- 6. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich bei den in der Mitteilung angekündigten Rechtsetzungsvorschlägen dafür einzusetzen, dass
- - die CO₂-Minderungsziele für den Sektor "Stromerzeugung" ohne die Nutzung von Kernenergie erreicht werden. Stattdessen sollten im Sektor die Anstrengungen zum Ausbau erneuerbarer Energien, von Netzen und Speichern sowie zur Energieeinsparung und der Erhöhung der Energieeffizienz vorangetrieben werden.
- - die EU, anstatt weitere Mittel zur Erforschung der Kernfusion einzusetzen, verstärkt in die Bereiche erneuerbare Energien, Stromnetzausbau, Stromspeicher und Programme zur Energieeinsparung und Energieeffizienz investiert.