908. Sitzung des Bundesrates am 22. März 2013
A
- 1. Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz gemäß Artikel 87 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.
B
- 2. Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat ferner, die folgende Entschließung zu fassen:
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, umgehend, bis spätestens zum Ende der Legislaturperiode, eine umfassend und abschließend gültige allgemeine Verwaltungsvorschrift zur einheitlichen Ausgestaltung der Überwachungstätigkeit der Länder zu beschließen und diese dem Bundesrat vorzulegen.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Die EU-Holzhandels-Verordnung (EU) Nr. 995/2010 trat bereits Anfang März in Kraft. Damit die Länder den in der Verordnung geforderten Kontrollen der Marktteilnehmer sowie den Berichtspflichten gegenüber der EU gerecht werden können, ist eine umgehende Regelung zwingend erforderlich.
Es muss sichergestellt werden, dass bundeseinheitliche Standards bei der Umsetzung des HolzSiG in Abstimmung von Bund und Ländern sowohl hinsichtlich der Pflichten der Waldbesitzer als auch des Kontrollaufwandes (Art und Umfang der risikobasierten Kontrollen der inländischen Marktteilnehmer) in den Landesbehörden angewendet werden. Die Regelung muss auf Bundesebene erfolgen. Nur eine bundesweit einheitliche Regelung gewährleistet einen einheitlichen Vollzug durch die zuständigen Landesbehörden und führt damit auch zu einer Gleichbehandlung der betroffenen Waldbesitzer.